Das Landesamt für Umwelt
Rheinland-Pfalz informiert Sie gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben nach
der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, umgesetzt in deutsches Recht durch
die §§ 47a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) über den Entwurf des
landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz und gibt Ihnen hiermit die
Möglichkeit sich an der Aufstellung des rheinland-pfälzischen Lärmaktionsplans
zu beteiligen.
Die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung
(Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) lag bisher bei den Gemeinden und wurde
mit Ausnahme der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen dem Landesamt
für Umwelt übertragen. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes beschränkt
sich die Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt bei der Lärmaktionsplanung auf
Maßnahmen außerhalb der Bundeshoheit.
Die Ergebnisse der
Lärmkartierung 2022 können Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de einsehen.
Die Aufstellung des ersten
landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz umfasst die gesetzlich
vorgeschriebene Überprüfung vorhandener kommunaler Lärmaktionspläne und deren
Überführung in einen Gesamtplan (die oben genannten drei Ballungsräume führen
die jeweilige Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit durch und sind daher
im Gesamtplan nicht enthalten).
Mit dieser zweiten Phase
der
Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Offenlage des fertiggestellten Entwurfs
des landesweiten Lärmaktionsplans. Im Rahmen der Beteiligung können Sie bis
einschließlich 15.05.2024 Ihre Anregungen und Vorschläge abgeben.
Für Ihre Stellungnahmen können Sie die Onlinebeteiligungsplattform
nutzen, die Sie über https://www.online-beteiligung.org/rheinland-pfalz2/
und die oben genannte Internetseite erreichen.
Dort haben Sie auch Zugriff auf die vorhandenen kommunalen Lärmaktionspläne.
Daneben können Sie Ihre Stellungnahme per Mail ()
oder per Post (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat 26,
Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz) einreichen.
Es
wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht, d. h. nach dem 15.05.2024 abgegebene
Stellungnahmen bei der Entwurfserstellung des Lärmaktionsplans unberücksichtigt
bleiben können.
Zur planerischen Lärmvorsorge sollen im Rahmen der Lärmaktionsplanung
ruhige Gebiete identifiziert, ausgewiesen und geschützt werden.
Von Februar bis Mai 2024 sind Webkonferenzen als Informationsveranstaltungen
vorgesehen. Die aktuellen Termine finden Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de, Sie
können sich über anmelden.
Mainz, Februar 2024
Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116
Mainz