Fluglärm: Worms will uns enteignen!

„Jetzt sehen wir des Pudels Kern“, war Bürgermeister Michael Müllers erste Reaktion, als er am 23. August 2022 die Ankündigung der Stadt Worms und deren Flugplatz Worms GmbH erhielt, dass diese die Enteignung der beiden Gemeindegrundstücke am Flugplatz betreiben will.

Das Ganze geschah unerwartet, da man sich Mitte August noch in beiden Lagern einig war, einen gemeinsamen Antrag auf  Verlegung der Platzrunde zu stellen.

„Wir haben zwar die Pachtverträge über unsere Grundstücke zum letzten Jahreswechsel offiziell gekündigt, jedoch den Flugbetrieb in einem sogenannten `Stillschweigenden Vertrag´ gemäß BGB uneingeschränkt weiter geduldet, um Zeit für Verhandlungen zur Reduzierung des Fluglärms zu gewinnen“, erläutert Müller. Und hier war man seit Juli mit dem gemeinsamen Antrag auf Verlegung der Platzrunde auf einem sehr guten Wege. „Ich hätte ein Enteignungsverfahren verstanden, wenn wir Findlinge oder eine Schafherde auf unsere Grundstücke gestellt und so den Flugbetrieb verhindert hätten. Wie man aber täglich sieht und hört, darf Worms ja munter weiter fliegen“, so der Bürgermeister enttäuscht.

Worms begründet die Einleitung des Enteignungsverfahrens auch nicht etwa mit einem drohenden Flugverbot, sondern aus rein wirtschaftlichen Gründen. Die zu 100 Prozent städtische Flugplatz Worms GmbH will nämlich den kompletten Flugplatz für mehrere Jahrzehnte an einen privaten Betreiber übertragen. Sie erhofft sich dadurch eine Verbesserung ihrer defizitären Flugplatz-Bilanzen. „Und da sind wir in der Tat dagegen. Gelingt es seit Jahren schon nicht mit der Stadt Worms und ihrer GmbH den Fluglärm über Bobenheim-Roxheim zu reduzieren, wie soll es dann erst mit einem privaten, nur auf Gewinnerzielung fokussierten Betreiber gelingen?“, fragt sich der Bürgermeister. Der Gemeinderat und der Bürgermeister sind sich einig, dass auch künftig nur die Stadt Worms oder eine 100-prozentige städtische Tochtergesellschaft als Vertragspartnerin der Gemeinde in Frage kommt.

Müller denkt daher, dass der Antrag auf Enteignung wenig Chancen hat. „Enteignung ist in einem Rechtstaat immer das schärfste und letzte Mittel. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass es auch zum Zwecke der Gewinnerzielung eingesetzt werden kann. Denn dann würde Geld ja mehr als der Schutz des Menschen vor Fluglärm zählen“, so Müller.

Da Worms die Enteignung angekündigt hat, wird die Gemeinde die offizielle Beteiligung im Prozess abwarten. „Nicht selten enden Enteignungsverfahren wie ein Bumerang – und holen den Antragsteller zu dessen Nachteil ein“, erklärt der Bürgermeister abschließend.

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