Bekanntmachung
der ersten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Das
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz informiert Sie gemäß
den geltenden gesetzlichen Vorgaben nach
der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, umgesetzt in deutsches Recht durch
die §§ 47a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Verordnung
über die Lärmkartierung - 34. BImSchV über die fertiggestellte Lärmkartierung LK-2022
und gibt Ihnen hiermit die Möglichkeit sich an der Aufstellung des
rheinland-pfälzischen Lärmaktionsplans zu beteiligen.
Die
Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung (Lärmkartierung und
Lärmaktionsplanung) lag bisher bei den Gemeinden und wurde mit Ausnahme der
Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen dem Landesamt für Umwelt übertragen.
Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes beschränkt sich die Zuständigkeit des
Landesamts für Umwelt bei der Lärmaktionsplanung auf Maßnahmen außerhalb der
Bundeshoheit.
Die
Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de einsehen.
Die
Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz
umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung vorhandener kommunaler
Lärmaktionspläne und deren Überführung in einen Gesamtplan (die oben genannten
drei Ballungsräume führen die jeweilige Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit
durch und werden daher im Gesamtplan nicht enthalten sein).
Mit
dieser ersten Phase der
Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Aufstellung des landesweiten
Lärmaktionsplans begonnen. Im Rahmen der Beteiligung können Sie bis
einschließlich 28.02.2023 Ihre Anregungen und Vorschläge abgeben.
Für Ihre Stellungnahmen können Sie die Onlinebeteiligungsplattform
nutzen, die Sie über https://www.online-beteiligung.org/rheinland-pfalz/
und die oben genannte Internetseite erreichen.
Dort haben Sie auch Zugriff auf die
vorhandenen kommunalen Lärmaktionspläne.
Daneben können Sie Ihre Stellungnahme
per Mail () oder per Post (Postanschrift:
Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz)
einreichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht, d. h. nach dem 28.02.2023 abgegebene
Stellungnahmen bei der Entwurfserstellung des Lärmaktionsplans unberücksichtigt bleiben können.
Zur planerischen Lärmvorsorge sollen im
Rahmen der Lärmaktionsplanung ruhige Gebiete identifiziert, ausgewiesen und
geschützt werden.
Hierzu werden wir in Kürze eine
Fachinformation veröffentlichen.
Im Dezember 2022 und
Januar 2023 sind Webkonferenzen als Informationsveranstaltungen vorgesehen. Die
aktuellen Termine finden Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de, Sie können sich
über anmelden.
Wir bitten, die Informationen über den
Beginn der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung
über Ihre eigenen Kanäle zu streuen.
Mainz, Dezember 2022
Landesamt für Umwelt, Referat 26,
Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz