Gemeinderat


Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit sie nicht einem Ausschuss oder dem Bürgermeister übertragen sind.

Der Gemeinderat besteht aus 28 gewählten Ratsmitgliedern und dem hauptamtlichen Bürgermeister als Vorsitzendem.

Die Mitglieder des Gemeinderats werden von den Bürgern der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt.

In der Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz sind die Grundsätze für die Tätigkeit des Gemeinderats geregelt.

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