Lärmaktionsplan

Die EU Kommission hat den Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme in Europa bezeichnet. Mit der Richtlinie 2002/49 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) wurde die Grundlage für die Lärmminderungsplanung gelegt.

Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist es, mit einem gemeinsamen Konzept schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Für die Lärmminderungsplanung stehen zwei Instrumente zur Verfügung. Die Ermittlung der Lärmbelastung durch strategische Lärmkarten und darauf aufbauend, Lärmaktionspläne mit Maßnahmenkatalogen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Lärmbelastungen.

Lärmaktionsplan Stand 2024:

Lärmaktionsplanung . Umgebungslärm in Rheinland-Pfalz

LAP Rheinland-Pfalz – Maßnahmen Bobenheim-Roxheim

Der Lärmaktionsplan wird ab sofort im Rathaus der Gemeinde, Rathausplatz 1, Zimmer 206, zu den üblichen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Über den Inhalt des Lärmaktionsplanes wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Lärmaktionsplan Stand 2016:

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim befindet sich in der 2. Stufe der Lärmminderungsplanung. In dieser Stufe sind Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz / Jahr zu erstellen; darauf aufbauend sind Maßnahmen zur Lärmminderung zu entwickeln. Die Verwaltung hat zusammen mit dem schalltechnischen Beratungsbüro GSB (Prof. Dr. Kerstin Giering) eine Untersuchung der betroffenen Hauptverkehrsstraßen vorgenommen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Ortsdurchfahrt der Landesstraße 523 (Frankenthaler Straße, Franz-Voll-Straße und Wormser Landstraße). Ergänzend wurde auch die Berliner Straße / Industriestraße aufgenommen.

Der Lärmaktionsplan wird ab sofort im Rathaus der Gemeinde, Rathausplatz 1, Zimmer 206, zu den üblichen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. 

Über den Inhalt des Lärmaktionsplanes wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

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