Gondelfest vom 03.07.2026 - 07.07.2026: Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung zum Gondelfest in Bobenheim-Roxheim in der Zeit vom 03. Juli 2026 bis 07. Juli 2026

 Aufgrund der 

§§ 1 Abs. 1, 9 Abs. 1 Satz 1, 22, 24, 88 Abs. 1 Nr. 1, 89 Absatz 1, 90 Absatz 1, § 91 Absatz 1 Nr. 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz (POG) und des § 1 der Landesverordnung über die Zuständigkeit der allgemeinen Ordnungsbehörden und § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes Rheinland-Pfalz n Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in den jeweils gültigen Fassungen

erlässt die

Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim als örtliche Ordnungsbehörde folgende

 Allgemeinverfügung

Anlässlich des Gondelfestes ist es in der Zeit vom 03. Juli 2026, 16.00 Uhr bis 07. Juli 2026, 10.00 Uhr, verboten, außerhalb des Gondelfestes erworbene alkoholhaltige Getränke mitzuführen und zu verzehren. Das Verbot nach Satz 1 erstreckt sich auf folgende öffentlichen Bereiche: 

    • Innerhalb des Festbereiches des Gondelfestes 
    • Auf der dem Festbereich angrenzenden Parkanlagen 
    • Auf der Rheinstraße bis zur Einmündung Raiffeisenstraße und der Friedrich-Ebert-Straße bis zur Einmündung Mörscher Straße 
    • Auf dem Binnendamm und der Rheinanlage 

2. Bei Zuwiderhandlungen gegen Ziffer 1 kann ein Platzverweis erteilt werden und die widerrechtlich mitgeführten alkoholischen
    Getränke sichergestellt werden. Hierzu kann unmittelbarer Zwang -der hiermit angedroht wird- angewendet werden.

3. Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Verfügung wird gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im
    öffentlichen Interesse angeordnet.

4. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gemacht.

  1. Die allgemeine Ordnungsbehörde und die Polizei behalten sich vor, bei Verstößen oder sonstigen Änderungen der Gefahrenlage weitergehende Anordnungen zu treffen.


    Bobenheim-Roxheim, 16.06.2026
    gez.
    Schärf
    Beigeordneter 

Um unsere Webseiten für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, verwenden wir Cookies. Durch Bestätigen des Buttons "Alles Erlauben" stimmen Sie der Verwendung zu. Über den Button "anpassen" können Sie Einstellungen über die Nutzung der Cookies vornehmen.