⇑ / Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen bewilligen
Zuständige Mitarbeiter
Herr Voll
Fax: 06239 939-258
Mobil: 0163 9153524
E-Mail:
Webseite: https://www.bobenheim-roxheim.de
Postadresse
Gebäude: PfalzringRathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Funktion
Behindertenbeauftagter der Gemeinde Bobenheim-Roxheim
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Es gibt 2 Situationen auf dem Arbeitsmarkt, unter denen Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen können:
- Sie möchten einen Arbeitsplatz haben oder
- Sie möchten Ihren Arbeitsplatz behalten.
Mit der Gleichstellung haben Sie grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen.
Damit gelten für Sie zum Beispiel:
- besonderer Kündigungsschutz
- Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung
- Betreuung durch spezielle Fachdienste
- Beschäftigungsanreize für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse)
Ausgenommen sind jedoch Zusatzurlaub, kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und besondere Altersrente.
Wenn Sie einen besonderen Kündigungsschutz genießen, zum Beispiel, weil Sie als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst arbeiten, müssen Sie gut begründen können, warum Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen möchten. Sie müssen zum Beispiel anhand besonderer Umstände nachvollziehbar erklären können, warum Ihr Arbeitsplatz aufgrund Ihrer Behinderung unsicherer ist als bei einer nichtbehinderten Kollegin beziehungsweise eines nichtbehinderten Kollegen. Es müssen konkrete behinderungsbedingte Gründe vorliegen, zum Beispiel, wenn Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand droht.
Rechtsgrundlage
- § 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Behinderung
- § 151 Absatz 2, 3 und 4 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja