Mitarbeiter

/ Mobilität und Fahrzeuge / Fahrzeugbesitz / Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr

Zuständige Mitarbeiter

Herr Raab

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

In vielen Städten und Gemeinden sind Parkflächen für Kraftfahrzeuge rar. Falschparker oder geparkte Fahrzeuge ohne einen gültigen Parkschein sind allgegenwärtig und können eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellen. Demnach kann das unsachgemäße Parken Strafzettel, Verwarn- oder Bußgelder ebenso wie das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges mit sich führen.

Rechtsgrundlage

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