Mitarbeiter

/ Logistik und Transport / Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse / Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

Zuständige Mitarbeiter

Frau Hermann

Frau Jambrich

Frau Rohn

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen; Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen.

Verfahrensablauf

Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.

Voraussetzungen

Der Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls einfache Meldebescheinigung und Kartenführerschein
  • ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) (Diese wird von zuständigen Stelle angefordert)
  • ein Führungszeugnis (Das behördliche Führungszeugnis ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.)
  • Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung
  • ein augenärztliches Gutachten
  • gegebenenfalls darüber hinaus eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung- leistungspsychologisches Gutachten (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus) und bei Ersterteilung

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

Gebühr: 5,10 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Gebührennummer 201 - Antragprüfung

Gebühr: 1,00 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt

Gebühr: 28,60 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Gebührennummer 204 - Verlängerung

Gebühr: 3,30 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrbundesamt

Welche Fristen muss ich beachten?

Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.

Rechtsgrundlage

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