Mitarbeiter

/ Taxi- / Mietwagenschein

Zuständige Mitarbeiter

Frau Hermann

Frau Jambrich

Frau Rohn

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Zur Beförderung von Fahrgästen in Taxen und Mietwagen bedarf es eines Fahrgastbeförderungsscheins. Das hierfür notwendige Mindestalter beträgt 21 Jahre.


Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung: Bei Ausländern: gültige Aufenthaltsgenehmigung
  • Führerschein
  • Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht von der Führerscheinstelle bei der Sie jetzt den Fahrgastbeförderungsschein beantragen, ausgestellt wurde
  • 2-jähriger Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre. Der Besitz kann durch einen deutschen, EU- oder EWR-Führerschein oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines Privilegiertenstaates



    (siehe ausländischer Führerschein) nachgewiesen werden

  • Gesundheitlicher Eignungsnachweis; bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis, bei Verlängerungen bis zum 60. Lebensjahr: allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Zeugnis
  • Führungszeugnis


    (siehe auch Führungszeugnis)

Bei Abholung hat der Antragsteller vorzulegen bzw. müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung; Bei Ausländern: gültige Aufenthaltsgenehmigung
  • Führerschein


Im Rahmen der erstmaligen Erteilung eines Personenbeförderungsscheins ist die Ablegung einer Ortskenntnisprüfung für Taxifahrer notwendig. Einen entsprechenden Termin können Sie während des Antragsverfahrens erhalten.


Für die Terminvergabe und für weitere Informationen fragen Sie bitte Ihre örtliche Führerscheinstelle.


Zur Verlängerung des Taxischeins entfällt die Ortskenntnisprüfung.


siehe auch
Führerschein

An wen muss ich mich wenden?
  • Kreisverwaltung
  • Stadtverwaltung
    mit Führerscheinstelle

Rechtsgrundlage

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