Mitarbeiter

/ Ausländischer Führerschein (Allgemeines)

Zuständige Mitarbeiter

Frau Hermann

Frau Jambrich

Frau Rohn

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Führerscheine aus EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Lichtenstein sind in Deutschland unbefristet gültig, müssen also nicht mehr umgetauscht werden. Ausnahmen bei Besitz der Fahrerlaubnisklassen C,C1,CE,C1E, D, D1, DE oder D1E.

Ein freiwilliger Umtausch kann natürlich auch vorgenommen werden. Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Original und Kopie des ausländischen Führerscheins
  • Ein Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

Führerscheine aus anderen Staaten berechtigen für 6 Monate zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet. Um lückenlos Kraftfahrzeuge führen zu können, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden (Bearbeitungszeit ca. 8 Wochen!).

Eine Umschreibung ohne Prüfung ist für Führerscheine aus sog. Privilegiertenstaaten möglich.

Darüber hinaus werden Führerscheine aus folgenden US-Bundesstaaten unter Ablegung einer theoretischen Prüfung umgeschrieben: Columbia, Connecticut, Idaho, Mississippi, Missouri, Nebraska, North Carolina, Oregon, Tennessee.

Eine Umschreibung unter Ablegung einer praktischen Prüfung erfolgt bei Taiwan.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Bei Ausländerinnen/Ausländern zusätzlich Aufenthaltsgenehmigung
  • Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • Original und Kopie des ausländischen Führerscheins
  • Übersetzung eines staatlich anerkannten Dolmetschers, eines deutschen Automobilclubs oder der ausländischen Vertretung (Konsulat, Botschaft) in Deutschland
  • Fahrschulantrag ?Umschreibung?, wenn eine Teilprüfung abgelegt werden muss
  • Nur bei Umschreibung für über 50-jährige Lkw-FahrerInnen:
    Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis
  • Nur bei Umschreibung von Busführerscheinen:
    Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis

Ausländische Führerscheine aus allen übrigen Staaten können nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben werden.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei Ausländerinnen/Ausländern zusätzlich Aufenthaltsgenehmigung
  • Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • Original und Kopie des ausländischen Führerscheins
  • Übersetzung eines staatlich anerkannten Dolmetschers, eines deutschen Automobilclubs oder der ausländischen Vertretung (Konsulat, Botschaft) in Deutschland
    gesundheitliche Eignung:
  • Sehtest (für Pkw und Motorrad)
  • allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Zeugnis (bei LKW)
  • allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis (bei Bus)
  • Kursbescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (bei Pkw und Motorrad) bzw. Kursbescheinigung "Erste Hilfe" (bei LKW und Bus)
  • Fahrschulantrag "Umschreibung"

Privilegiertenstaaten


Andorra

Guernsey

Isle of Man

Japan

Jersey

Kroatien

Malta

Monaco

San Marina

Schweiz

Slowakische Republik

Slowenien

Südkorea

Ungarn


Sowie bestimmte US-Bundesstaaten:


Alabama

Arizona

Arkansas

Colorado

Delaware

Illinois

Kansas

Kentucky

Louisiana

Massachusetts

Michigan

New Mexico

Pennsylvania

South Carolina

South Dakota

Utah

Virginia

Wisconsin

Wyoming


bzw. kanadische Staaten


Alberta

New Brunswick

Newfoundland

Northwest Terretorries

Nova Scotia

Prince Edward Island

Quebec

Saskatchewan


siehe auch


Führerschein

Euroführerschein

An wen muss ich mich wenden?
  • Zulassungsstelle

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