⇑ / Notlagen und Opferhilfen / Katastrophenhilfe / Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Zuständige Mitarbeiter
Frau Gertel
Frau Kuß
Herr Raab
Fax: 06239 939-258
Mobil: 0178 3444226
Webseite: https://www.bobenheim-roxheim.de
E-Mail:
Postadresse
Gebäude: RathausRaum-Nr.: 1212
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Details
Herr Ringlstetter
Herr Unvericht
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Maßnahmen zur Verhütung von Schäden, die einzelnen Personen oder der Allgemeinheit entstehen könnten, wenn nicht durch behördliches Handeln in den Geschehensablauf eingegriffen wird, werden mit dem Begriff „Gefahrenabwehr“ bezeichnet.
Die Sicherheitsbehörden und die Polizei haben die gemeinsame Aufgabe der Gefahrenabwehr. Die Polizei wird in Erfüllung der Aufgaben der Gefahrenabwehr nur tätig, soweit die Gefahrenabwehr durch die Sicherheitsbehörden nicht rechtzeitig möglich erscheint. Die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten (als Unterfall der Gefahrenabwehr) obliegt der Polizei.
Die Kreisverwaltungen, kreisfeie Städte, verbandsfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte und Verbandsgemeinden sind zuständige Sicherheitsbehörden für Aufgaben der Gefahrenabwehr, soweit keine besonderen Zuständigkeitsregelungen getroffen worden sind.