Mitarbeiter

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Zuständige Mitarbeiter

Frau Best

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Gebäude: Rathaus
Raum-Nr.: 204
Stockwerk: 1. OG
Rathausplatz 1
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Herr Krauß

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Gebäude: Rathaus
Raum-Nr.: 206
Rathausplatz 1
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Leistungsbeschreibung

Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

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