Mitarbeiter

/ Ausweise und Dokumente / Ausweise / Personalausweis Ausstellung vorläufig

Zuständige Mitarbeiter

Frau Hermann

Frau Jambrich

Frau Rohn

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle

Welche Gebühren fallen an?

EUR 10,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Gültigkeit: max. 3 Monate (wird von der Personalausweisbehörde unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festgelegt)

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

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