Mitarbeiter

Zuständige Mitarbeiter

Frau Hermann

Frau Jambrich

Frau Rohn

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bobenheim-Roxheim

Zur Anfertigung von Passbildern ist ein Fotoautomat vorhanden.

Rechtsgrundlage

Formulare

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