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Zuständige Mitarbeiter

Frau Best

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Postadresse

Gebäude: Rathaus
Raum-Nr.: 211
Stockwerk: 1. OG
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Leistungsbeschreibung

Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

Rechtsgrundlage

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