⇑ / Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Herr Voll
Fax: 06239 939-258
Mobil: 0163 9153524
E-Mail:
Webseite: https://www.bobenheim-roxheim.de
Postadresse
Gebäude: PfalzringRathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Funktion
Behindertenbeauftagter der Gemeinde Bobenheim-Roxheim
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn der Arbeitsplatz eines berufstätigen schwerbehinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen mit einer technischen Arbeitshilfe ausgerüstet, umgestaltet bzw. ausgestattet werden muss, kann das Integrationsamt an den schwerbehinderte Menschen oder an seinen Arbeitsgeber Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes zahlen.
Voraussetzungen
Eine Leistung erfolgt nicht, wenn ein Rehabilitationsträger zur Leistung verpflichtet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung.
Rechtsgrundlage
- § 19 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
- § 185 Abs. 3 Nr. 2 e SSozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX)
- § 26 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter:
Unterstützende Institutionen
Arbeitsagentur, Rentenversicherung, ggf. Berufsgenossenschaften.