⇑ / Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Arbeitsassistenz
Zuständige Mitarbeiter
Herr Holger Voll
Fax: 06239 939-258
Mobil: 0163 9153524
Webseite: https://www.bobenheim-roxheim.de
E-Mail:
Postadresse
Gebäude: PfalzringRathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim

Funktion
Behindertenbeauftagter der Gemeinde Bobenheim-Roxheim

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Schwerbehinderte Menschen stehen im beruflichen Alltag gelegentlich vor einem besonderen Problem. Sie sind wegen ihrer Behinderung darauf angewiesen, dass andere für sie bestimmte "Handgriffe" übernehmen, ihnen bei der Arbeit assistieren. Damit die Beschäftigung im Einzelfall nicht an solchen Problemen scheitert, besteht Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für eine vom schwerbehinderten Menschen selbst organisierte notwendige Arbeitsassistenz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistung ist ab dem Monat der Antragstellung möglich.
Rechtsgrundlage
- § 185 Abs. 3 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX)
- § 17 Abs. 1a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter:
Enthalten in folgenden Kategorien
- Arbeit und Beruf
- Behinderung (Gesundheit und Vorsorge)
- Behinderung
- Berufsausbildung
- Berufstätigkeit behinderter Menschen (Arbeit und Beruf)
- Berufstätigkeit behinderter Menschen (Behinderung)
- Finanzielle und sonstige Hilfen (Behinderung)
- Finanzielle und sonstige Hilfen (Berufsausbildung)
- Gesundheit und Vorsorge (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)