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Zuständige Mitarbeiter
Frau Laura Butsch

Frau Meike Hermann

Frau Silvia Jambrich

Frau Elke Rohn

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird der Ausweis ungültig. Ausnahme: Anschrift und Größe
Sie sind daher verpflichtet, Änderungen oder das Abhandenkommen und das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 und 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 28 Absatz 1 Nummer 2 Personalausweisgesetz (PAuswG)