⇑ / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Andrea Wind

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Enthalten in folgenden Kategorien
- Altersvorsorge und Ruhestand (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (Sozialleistungen)
- Finanzielle und sonstige Hilfen (Krankheit und Gesundheit)
- Finanzielle und sonstige Hilfen (Ruhestand)
- Krankheit und Gesundheit
- Rente (Altersvorsorge und Ruhestand)
- Ruhestand
- Sozialleistungen (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)