Virtuelles Rathaus

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/ Bildungsfreistellung beantragen

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist die Bildungsfreistellung, in anderen Bundesländern auch Bildungsurlaub genannt. 

Als Beschäftigte/r haben Sie in Rheinland-Pfalz einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von Ihrer Arbeit, wenn Sie eine Weiterbildung in Anspruch nehmen möchten. Bei einer 5 Tage-Arbeitswoche haben Sie Anspruch auf zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades/gerades Kalenderjahr, beispielsweise 2025/2026 und 2027/2028). Bei einer regelmäßigen längeren oder kürzeren wöchentlichen Arbeitszeit verändert sich Ihr Anspruch entsprechend.

Als Auszubildende/r haben Sie einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Tagen im Ausbildungsjahr zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.

Rechtsgrundlage

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