⇑ / Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Träger von Integrationsfachdiensten und Inklusionsbetrieben beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Herr Voll
Fax: 06239 939-258
Mobil: 0163 9153524
E-Mail:
Webseite: https://www.bobenheim-roxheim.de
Postadresse
Gebäude: PfalzringRathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Funktion
Behindertenbeauftagter der Gemeinde Bobenheim-Roxheim
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Aufbau/Neugründung, Erweiterung sowie Modernisierung und Ausstattung eines Integrationsprojektes können vom Integrationsamt gefördert werden. Integrationsprojekte dienen der dauerhaften Beschäftigung und beruflichen Qualifizierung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Voraussetzungen
Beschäftigung von u.a. schwerbehinderten Menschen:
- mit geistiger oder seelischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt und allein oder zusammen mit weiteren vermittlungshemmenden Umständen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb eines Inklusionsbetriebes erschwert oder verhindert,
- die nach zielgerichteter Vorbereitung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer psychiatrischen Einrichtung für den Übergang in einen Betrieb oder eine Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen und auf diesen Übergang vorbereitet werden sollen,
- nach Beendigung einer schulischen Bildung, die nur dann Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, wenn sie zuvor in einem Inklusionsbetrieb an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnehmen und dort beschäftigt und weiterqualifiziert werden, sowie
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser Antrag.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Förderung für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von Integrationsprojekten erfolgt nur für Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden.
Bearbeitungsdauer
Wegen der intensiven betriebswirtschaftlichen Prüfung dauert die Bearbeitung der vollständigen Unterlagen mehrere Wochen.
Rechtsgrundlage
- § 28 a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung(SchwbAV)
- § 185 Abs. 3 Nr. 2 e SSozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX)
- § 215 ffSozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter:
Enthalten in folgenden Kategorien
- Behinderung (Gesundheit und Vorsorge)
- Finanzierung und Förderung (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Finanzierungs- und Förderberatung (Finanzierung und Förderung)
- Förderung von Bildung und Forschung (Finanzierung und Förderung)
- Gesundheit und Vorsorge (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Weitere Förderbereiche (Förderung von Bildung und Forschung)