⇑ / Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Laura Kuß

Herr Peter Raab
Fax: 06239 939-258
Mobil: 0178 3444226
Webseite: http://www.bobenheim-roxheim.de
E-Mail:
Postadresse
Gebäude: RathausRoom Nr.: 1212
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim

Details

Herr Johannes Ringlstetter

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.
Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
- ein aktuelles Lichtbild
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?
Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
Gelber und orangener Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.