Virtuelles Rathaus

Das Bürgerinformationssystem (BIS) garantiert Ihnen Informationen rund um die Verwaltung und unser Dienstleistungsangebot in allen Lebenslagen.

/ Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

Formulare

Um unsere Webseiten für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, verwenden wir Cookies. Durch Bestätigen des Buttons "Alles Erlauben" stimmen Sie der Verwendung zu. Über den Button "anpassen" können Sie Einstellungen über die Nutzung der Cookies vornehmen.