Virtuelles Rathaus

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/ Außenwerbung - Genehmigung

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.

 

An wen muss ich mich wenden?

Das Ordnungsamt der Kommune, in der die Außenwerbung angebracht werden soll:

  • Stadtverwaltung
  • Verbandsgemeinde- / Gemeindeverwaltung

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