⇑ / Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Orts- und Stadtkernen
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz bietet zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) auf Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Orts- und Stadtkernen an.
Förderzweck ist es, durch ein entsprechendes Angebot an bedarfs- und zeitgemäßem bezahlbaren Mietwohnraum die Attraktivität von innerörtlichen und innerstädtischen Gebieten für das Wohnen zu erhöhen und damit die soziale, kulturelle und freizeitbezogene Infrastruktur sowie die Versorgungsinfrastruktur in den Orts- und Stadtkernen erhalten und verbessern zu können.
Rechtsgrundlage
Enthalten in folgenden Kategorien
- Bauen und Immobilien (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Bauen und Wohnen (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Bauverfahren (Bauen und Immobilien)
- Finanzierung und Förderung (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Hausbau und Immobilienerwerb (Bauen und Wohnen)
- Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung (Finanzierung und Förderung)