⇑ / Nebenwohnung anmelden
Zuständige Mitarbeiter
Frau Laura Butsch

Frau Meike Hermann

Frau Silvia Jambrich

Frau Elke Rohn

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Was sollte ich noch wissen?
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.