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Zuständige Mitarbeiter
Frau Laura Butsch

Frau Meike Hermann

Frau Silvia Jambrich

Frau Elke Rohn

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz