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Zuständige Mitarbeiter
Frau Laura Butsch

Frau Meike Hermann

Frau Silvia Jambrich

Frau Elke Rohn

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.
Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bobenheim-Roxheim
Zur Anfertigung von Passbildern ist ein Fotoautomat vorhanden.
Rechtsgrundlage
- Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Personalausweisverordnung (PAuswV)