Virtuelles Rathaus
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/ Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Leistungsbeschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Rechtsgrundlage
Formulare
Enthalten in folgenden Kategorien
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