Da die abgestufte Teilstrecke der K 1 und K 6 nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße besitzt, wurde mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 07.05.2021 die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Die Vorfahrtsstraßenregelung wurde zunächst beibehalten.
Aufgrund von Anwohnerbeschwerden wegen überhöhter Geschwindigkeiten im gesamten Streckenabschnitt wurden verschiedene Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Dabei wurde ein V85 von 40km/h sowie eine Beanstandungsquote durch die Kreisordnungsbehörde von ca. 20% ermittelt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.06.2025 angeregt, als geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme die Vorfahrtsberechtigung für Verkehrsteilnehmer in der Theodor-Heuss-Straße, Friedrich-Ebert-Straße und Mörscher Straße aufzuheben und die Verkehrsregel „rechts vor links“ einzuführen.
Die Straßenverkehrsbehörde hat nach Prüfung der Rechtslage und Anhörung der Polizei nunmehr die Einführung der Verkehrsregel „rechts vor links“ angeordnet.
Durch die Anordnung gilt die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ an den Einmündungen. Die Verkehrszeichen 306 StVO (Vorfahrtsstraße) wurden entfernt. An deren Stelle wurden als zusätzlicher Hinweis für die Verkehrsteilnehmer die Verkehrszeichen 102 StVO (Gefahrzeichen für Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) angeordnet und aufgestellt.
Ebenfalls werden die entbehrlich gewordenen Verkehrszeichen 205 StVO (Vorfahrt gewähren) entfernt.
Darüber hinaus werden an den Einmündungen „Haifischzähne“ nach RMS als Quermarkierung zur Verdeutlichung der Wartepflicht bei „rechts vor links“ bis zur Fahrbahnmitte angeordnet und markiert.
Gemeindeverwaltung,
Fachbereich Bürgerdienste, 03.11.2025
Manfred Schärf (Beigeordneter)