Nachfolgend möchte ich als Beigeordneter erläutern, warum das Warmlaufenlassen des Motors im Stand nicht nur unsinnig, sondern auch verboten ist.
1. Technisch: Kaltstart und Leerlauf schaden
dem Motor
Beim Kaltstart ist das Motoröl noch zähflüssig und kann
wichtige Bauteile wie Kolben, Lager und Ventile nicht ausreichend schmieren.
Besonders im Leerlauf steigt der Verschleiß, weil der Motor nur langsam auf
Betriebstemperatur kommt.
Unverbrannter Kraftstoff gelangt ins Öl, was dessen Schmierfähigkeit
herabsetzt. Das „Warmlaufenlassen“ verlängert die Kaltlaufphase und ist daher
schädlich für den Motor.
Quellen:
https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/wetter/motor-warmlaufen-lassen/
https://www.t-online.de/mobilitaet/autos/id_91600488/kaltstart-im-winter-so-verhindern-sie-motorschaeden-am-auto.html
https://www.gutschild.de/blog/ist-es-sinnvoll-das-auto-warmlaufen-zu-lassen
2. Umwelt: Belastung durch Emissionen
Während des Leerlaufs stößt ein kalter Motor
überdurchschnittlich viele Schadstoffe aus. Dazu zählen Kohlenmonoxid (CO),
Stickoxide (NOₓ), unverbrannte Kohlenwasserstoffe sowie Feinstaubpartikel.
Diese Schadstoffe belasten die Luftqualität und wirken sich negativ auf die
Gesundheit aus – insbesondere auf Atemwege und Herz-Kreislauf-System. Auch der
unnötige Lärmpegel in Wohngebieten stellt eine vermeidbare Umweltbelastung dar.
Extremere lokale Luftverschmutzung bei Kälte /
Windstille
Bei Temperaturen unter 0 °C und wenig Wind kann sich die Abgaswolke eines im
Leerlauf stehenden Fahrzeugs lokal stark anreichern und länger verweilen. Dies
verschlechtert die Luftqualität insbesondere dort, wo Menschen – z. B. Kinder
oder ältere Personen – sich in unmittelbarer Nähe aufhalten. D.h. In
Wohngebieten, Haltezonen vor Schulen oder beim Ein-/Aussteigen im Winter steigt
das Risiko, überproportional Schadstoffe einzuatmen. Auch die Kombination von
kaltem Motor und geringer Konvektion (Wärmeabgabe) verschärft das Problem.
Gesundheitliche Schäden über klassische
Atemwegs-Probleme hinaus
Studien zeigen, dass Fahrzeug-Leerlaufabgase nicht nur Asthma oder
Atemwegserkrankungen fördern, sondern auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
mögliche Auswirkungen auf Schwangerschaften, niedrigeren Lebenserwartung sowie
erhöhte Belastung von Kindern bedeuten.
Quellen:
https://www.berlin.de/umwelt/themen/laerm/artikel.252665.php
https://www.hsy.fi/en/air-quality-and-climate/air-protection-and-health/air-quality-challenges-now-and-in-the-future/idling-reduces-air-quality
https://mountsinaiexposomics.org/idling-vehicles-and-your-health/
3. Wirtschaftlich: Ein teures Missverständnis
Ein Motor im Stand verbraucht je nach Fahrzeugtyp zwischen
0,5 und 1,5 Liter Kraftstoff pro Stunde – ohne dass das Auto sich bewegt.
Zudem führt der erhöhte Verschleiß durch den Kaltlauf zu höheren Wartungs- und
Reparaturkosten. Das vermeintlich zeitsparende „Warmlaufenlassen“ ist somit
auch aus wirtschaftlicher Sicht unsinnig.
Nebenfolge: Wenn das Fahrzeug mit laufendem Motor im Freien
steht (z. B. beim Freikratzen) kann Diebstahl wahrscheinlicher werden,
da Motor läuft und Fahrzeug evtl. unbewacht. Versicherungen könnten bei solcher
Praxis Einsprüche haben, wenn Schäden durch Diebstahl oder Missbrauch
entstehen.
Quellen:
https://www.mobile.de/magazin/artikel/motor-warmlaufen-lassen-48138
4. Rechtlich: Verboten durch Straßenverkehrsordnung
und Immissionsschutzgesetz
Das Laufenlassen des Motors im Stand ist in Deutschland
ausdrücklich untersagt. Nach § 30 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
gilt:
„Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind vermeidbare Abgasbelästigungen
verboten.“
Zudem regelt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
dass unnötiger Lärm und vermeidbare Luftverunreinigungen zu unterlassen sind.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – mit Bußgeldern
zwischen 10 und 80 Euro, in Einzelfällen – insb. auf Privatgrundstücken- auch mehr.
Nach § 13 LImSchuG Absatz 1.2 und 2 kann solch eine Ordnungswidrigkeit in Rheinland-Pfalz sogar mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html
https://www.bussgeldkatalog.de/motor-laufen-lassen/
https://gesetze.co/RP/LImSchG/13
Sinnvolle Alternativen sind z.B.
- Eiskratzer und Enteisungssprays: Schnell, effektiv und rechtlich einwandfrei.
- Abdeckfolien oder Windschutzscheibenabdeckungen: Verhindern das Zufrieren über Nacht.Standheizungen oder elektrische Scheibenheizungen: Moderne und effiziente Lösungen.
- Garage
oder Carport: Schützt das Fahrzeug und spart Energie.
Das Laufenlassen des Motors im Stand ist technisch
schädlich, ökologisch bedenklich, wirtschaftlich unsinnig und
gesetzlich verboten.
Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, im Interesse der Umwelt, der eigenen
Gesundheit und der Gemeinschaft verantwortungsbewusst zu handeln. Jeder kann
mit kleinen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung und
Lebensqualität in unserer Gemeinde leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Becker
Beigeordneter