Motor im Stand laufen lassen bei gefrorenen Scheiben – schädlich, nutzlos, verboten

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, in den kalten Wintermonaten begegnet uns ein alltägliches Bild: Autos, deren Motor im Stand läuft, während der Fahrer oder die Fahrerin darauf wartet, dass die Scheiben abtauen. Was auf den ersten Blick bequem erscheinen mag, ist in Wahrheit in mehrfacher Hinsicht problematisch – technisch, ökologisch, wirtschaftlich und rechtlich.

Nachfolgend möchte ich als Beigeordneter erläutern, warum das Warmlaufenlassen des Motors im Stand nicht nur unsinnig, sondern auch verboten ist.

1. Technisch: Kaltstart und Leerlauf schaden dem Motor
Beim Kaltstart ist das Motoröl noch zähflüssig und kann wichtige Bauteile wie Kolben, Lager und Ventile nicht ausreichend schmieren. Besonders im Leerlauf steigt der Verschleiß, weil der Motor nur langsam auf Betriebstemperatur kommt.
Unverbrannter Kraftstoff gelangt ins Öl, was dessen Schmierfähigkeit herabsetzt. Das „Warmlaufenlassen“ verlängert die Kaltlaufphase und ist daher schädlich für den Motor.

Quellen:
https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/wetter/motor-warmlaufen-lassen/
https://www.t-online.de/mobilitaet/autos/id_91600488/kaltstart-im-winter-so-verhindern-sie-motorschaeden-am-auto.html
https://www.gutschild.de/blog/ist-es-sinnvoll-das-auto-warmlaufen-zu-lassen

2. Umwelt: Belastung durch Emissionen
Während des Leerlaufs stößt ein kalter Motor überdurchschnittlich viele Schadstoffe aus. Dazu zählen Kohlenmonoxid (CO), Stickoxide (NOₓ), unverbrannte Kohlenwasserstoffe sowie Feinstaubpartikel.
Diese Schadstoffe belasten die Luftqualität und wirken sich negativ auf die Gesundheit aus – insbesondere auf Atemwege und Herz-Kreislauf-System. Auch der unnötige Lärmpegel in Wohngebieten stellt eine vermeidbare Umweltbelastung dar.

Extremere lokale Luftverschmutzung bei Kälte / Windstille
Bei Temperaturen unter 0 °C und wenig Wind kann sich die Abgaswolke eines im Leerlauf stehenden Fahrzeugs lokal stark anreichern und länger verweilen. Dies verschlechtert die Luftqualität insbesondere dort, wo Menschen – z. B. Kinder oder ältere Personen – sich in unmittelbarer Nähe aufhalten. D.h. In Wohngebieten, Haltezonen vor Schulen oder beim Ein-/Aussteigen im Winter steigt das Risiko, überproportional Schadstoffe einzuatmen. Auch die Kombination von kaltem Motor und geringer Konvektion (Wärmeabgabe) verschärft das Problem.

Gesundheitliche Schäden über klassische Atemwegs-Probleme hinaus
Studien zeigen, dass Fahrzeug-Leerlaufabgase nicht nur Asthma oder Atemwegserkrankungen fördern, sondern auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen, mögliche Auswirkungen auf Schwangerschaften, niedrigeren Lebenserwartung sowie erhöhte Belastung von Kindern bedeuten.

Quellen:
https://www.berlin.de/umwelt/themen/laerm/artikel.252665.php 
https://www.hsy.fi/en/air-quality-and-climate/air-protection-and-health/air-quality-challenges-now-and-in-the-future/idling-reduces-air-quality
https://mountsinaiexposomics.org/idling-vehicles-and-your-health/

3. Wirtschaftlich: Ein teures Missverständnis
Ein Motor im Stand verbraucht je nach Fahrzeugtyp zwischen 0,5 und 1,5 Liter Kraftstoff pro Stunde – ohne dass das Auto sich bewegt.
Zudem führt der erhöhte Verschleiß durch den Kaltlauf zu höheren Wartungs- und Reparaturkosten. Das vermeintlich zeitsparende „Warmlaufenlassen“ ist somit auch aus wirtschaftlicher Sicht unsinnig.
Nebenfolge: Wenn das Fahrzeug mit laufendem Motor im Freien steht (z. B. beim Freikratzen) kann Diebstahl wahrscheinlicher werden, da Motor läuft und Fahrzeug evtl. unbewacht. Versicherungen könnten bei solcher Praxis Einsprüche haben, wenn Schäden durch Diebstahl oder Missbrauch entstehen.

Quellen:
https://www.mobile.de/magazin/artikel/motor-warmlaufen-lassen-48138

4. Rechtlich: Verboten durch Straßenverkehrsordnung und Immissionsschutzgesetz
Das Laufenlassen des Motors im Stand ist in Deutschland ausdrücklich untersagt. Nach § 30 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt:
„Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.“
Zudem regelt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), dass unnötiger Lärm und vermeidbare Luftverunreinigungen zu unterlassen sind.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – mit Bußgeldern zwischen 10 und 80 Euro, in Einzelfällen – insb. auf Privatgrundstücken- auch mehr.

Nach § 13 LImSchuG Absatz 1.2 und 2 kann solch eine Ordnungswidrigkeit in Rheinland-Pfalz sogar mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html
https://www.bussgeldkatalog.de/motor-laufen-lassen/
https://gesetze.co/RP/LImSchG/13

    Sinnvolle Alternativen sind z.B.

    • Eiskratzer und Enteisungssprays: Schnell, effektiv und rechtlich einwandfrei.
    • Abdeckfolien oder Windschutzscheibenabdeckungen: Verhindern das Zufrieren über Nacht.Standheizungen oder elektrische Scheibenheizungen: Moderne und effiziente Lösungen.
    • Garage oder Carport: Schützt das Fahrzeug und spart Energie.
       

    Das Laufenlassen des Motors im Stand ist technisch schädlich, ökologisch bedenklich, wirtschaftlich unsinnig und gesetzlich verboten.

    Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, im Interesse der Umwelt, der eigenen Gesundheit und der Gemeinschaft verantwortungsbewusst zu handeln. Jeder kann mit kleinen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung und Lebensqualität in unserer Gemeinde leisten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jens Becker
    Beigeordneter



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