Befristet werden die neuen Förderstufen Effizienzhaus 55 für Wohngebäude und Effizienzgebäude 55 für Nichtwohngebäude eingeführt. Diese Gebäude dürfen nicht mit Öl oder Gas beheizt werden. Zugelassen sind nur Heizsysteme ohne fossile Brennstoffe. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss zudem eine gültige Baugenehmigung vorliegen oder die zuständige Baubehörde vom Vorhaben Kenntnis erlangt haben und ein Baubeginn rechtlich zulässig sein.
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss:
- Für Effizienzhäuser 55 (Wohngebäude) beträgt der Zuschuss 5 %, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit, bei maximal 100.000 Euro förderfähigen Kosten pro Wohneinheit.
- Für Effizienzgebäude 55 (Nichtwohngebäude) beträgt der Zuschuss ebenfalls 5 %, maximal 250.000 Euro pro Vorhaben. Förderfähig sind bis zu 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, höchstens jedoch 5 Mio. Euro je Vorhaben.
Die Antragstellung im Programm „Klimafreundlicher Neubau – Kommunen“ ist ab dem 16.12.2025 möglich.
Darüber hinaus werden die Zuschüsse für weitere klimafreundliche Standards angehoben:
- Wohngebäude: Klimafreundliches Wohngebäude (EH 40) und KNN-WG jeweils 7,5 %, mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (EH 40 QNG) 10 %.
- Nichtwohngebäude: Klimafreundliches Nichtwohngebäude (EG 40) und KNN-NWG jeweils 7,5 %, mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (EG 40 QNG) 10 %.
Mit diesen Förderungen unterstützt die KfW Kommunen dabei, Neubauprojekte klimafreundlich zu realisieren und ihre lokalen Klimaschutzziele wirksam voranzubringen. Weitere Informationen stellt die KfW auf ihrer Internetseite zur Verfügung: www.kfw.de/498