Hinweis zur Änderung im Bauantragsverfahren

Mit Inkrafttreten der Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) zum 01.01.2026 ist gemäß § 63 Abs. 1 LBauO der Bauantrag sowie Anträge auf Bauvorbescheid (Bauvoranfragen) von der Bauherrin oder dem Bauherren oder deren beauftragten Planer


direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises einzureichen:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
-Untere Bauaufsichtsbehörde-
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein

Anträge im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO sind weiterhin bei der Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim einzureichen.

Wir bitten alle Bauherrinnen und Bauherren, sowie Architekten diese neue Zuständigkeitsregelung bei der Planung und Einreichung ihrer Bauvorhaben zu berücksichtigen.

Für bauordnungsrechtliche Auskünfte steht die Untere Bauaufsicht der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, per E-Mail an  oder telefonisch unter 0621-5909-4430 (dienstags und freitags 9-12 Uhr) sowie für bauplanungsrechtliche Fragen die Gemeindeverwaltung, per E-Mail an  gerne zur Verfügung.

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