direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises einzureichen:
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
-Untere Bauaufsichtsbehörde-
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Anträge im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO sind weiterhin bei der Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim einzureichen.
Wir bitten alle Bauherrinnen und Bauherren, sowie Architekten diese neue Zuständigkeitsregelung bei der Planung und Einreichung ihrer Bauvorhaben zu berücksichtigen.
Für bauordnungsrechtliche Auskünfte steht die Untere Bauaufsicht der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, per E-Mail an oder telefonisch unter 0621-5909-4430 (dienstags und freitags 9-12 Uhr) sowie für bauplanungsrechtliche Fragen die Gemeindeverwaltung, per E-Mail an gerne zur Verfügung.