ANMELDUNG für berufstätige Alleinerziehende und Eltern, die beide berufstätig sind:
- ab dem 30.01.2026
Voraussetzung: Vorlage des Nachweises der Berufstätigkeit (Bescheinigung/en Arbeitgeber oder aktuelle Lohnabrechnung/en – Geldbeträge können geschwärzt werden).
ANMELDUNG für nichtberufstätige Eltern:
- ab dem 13.02.2026
Die Anmeldeformulare können heruntergeladen werden.
Eine Berücksichtigung zur Anmeldung kann nur erfolgen, wenn die vollständigen und unterschriebenen Anmeldeformulare an geschickt wurden oder im Original vorliegen.
Im Nachgang übersenden wir Ihnen eine Bestätigung mit Zahlungshinweisen. Sobald die Kosten der Betreuung gezahlt wurden, gilt/gelten das Kind/die Kinder als angemeldet.
Anmeldeschluss ist der 31.03.2026.
