Alte Kühlgeräte verbrauchen oft ein Vielfaches der Energie moderner Geräte. Ein Austausch spart Stromkosten und schont das Klima. Mit dieser Aktion möchten wir dafür sensibilisieren – und gleichzeitig attraktive Preise vergeben.
Das gibt es zu gewinnen
- 1. Preis: Ein neuer, energieeffizienter Kühlschrank oder eine Kühlgefrierkombination im Wert von bis zu 1.000 € (gesponsert von den Gemeindewerken Bobenheim-Roxheim) sowie ein Tiefkühlpaket von Frosta im Wert von 100 €
- 2. Preis: Ein Tiefkühlpaket von Frosta im Wert von 70 €
- 3.–5. Preis: Je eine Heißluftfritteuse, gesponsert von Globus Bobenheim-Roxheim
Das Neugerät für den Hauptgewinn muss besonders effizient sein: Es darf höchstens 20 % mehr Nutzvolumen haben als das Altgerät und muss der Energieeffizienzklasse A, B oder C entsprechen.
So machen Sie mit
Senden Sie bis zum 05. April 2026:
- ein Foto Ihres Kühlschranks bzw. Ihrer Kühlgefrierkombination in der Küche,
- möglichst ein Foto des Typenschilds,
- Ihren Namen, Ihre Anschrift in Bobenheim-Roxheim sowie eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
- optional: Hersteller, Modell, Bau- oder Kaufjahr und eine kurze Geschichte zu Ihrem Gerät.
Per E-Mail (Betreff „Kühlgerät“ oder „Kühlschrank“) an
oder per Post an
Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim
– Kühlgerät –
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Eine Jury aus Gemeinde, Gemeindewerken und Sponsoren
ermittelt das älteste noch betriebene Gerät. Gegebenenfalls finden
Vor-Ort-Besichtigungen statt.
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Ostern benachrichtigt. Die
Preisübergabe ist für Ende April 2026 am Rathaus geplant.
Machen Sie mit – für den Klimaschutz und mit etwas Glück für ein modernes Energiespargerät!
Teilnahmebedingungen „Bobenheim-Roxheim sucht das älteste Kühlgerät“
1. Veranstalter
Veranstalter der Aktion ist die Gemeinde Bobenheim-Roxheim in Zusammenarbeit mit den Gemeindewerken Bobenheim-Roxheim sowie den Sponsoren Frosta (Tiefkühlware) und Globus Bobenheim-Roxheim (Heißluftfritteusen).
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen,
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- ihren Hauptwohnsitz in Bobenheim-Roxheim haben.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Gemeinde Bobenheim-Roxheim, der Gemeindewerke Bobenheim-Roxheim sowie der beteiligten Sponsoren (Frosta, Globus) einschließlich der mit ihnen im selben Haushalt lebenden Angehörigen.
3. Teilnahmeobjekte
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich
- privat genutzte Kühlschränke oder Kühlgefrierkombinationen,
- die sich in einem Haushalt in Bobenheim-Roxheim befinden und
- zum Zeitpunkt der Teilnahme funktionsfähig und tatsächlich in Betrieb sind.
Gewerblich genutzte Geräte (z. B. in Gastronomie, Handel
oder Büros) sind ausgeschlossen.
Pro Haushalt kann maximal ein Gerät angemeldet werden.
4. Teilnahmefrist und Teilnahmeweg
Die Teilnahme ist bis zum 05. April 2026, 23:59 Uhr, möglich.
Die Teilnahme erfolgt durch Übermittlung folgender Unterlagen:
- mindestens eines Fotos des Kühlschranks bzw. der Kühlgefrierkombination,
- möglichst eines Fotos des Typenschilds (Hersteller/Modell, soweit erkennbar),
- Name, Anschrift in Bobenheim-Roxheim sowie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse,
- soweit bekannt: Hersteller, Modell, Baujahr oder Kaufjahr des Geräts.
Die Einsendung erfolgt per
- E-Mail an
(Betreff: „Kühlgerät“ oder „Kühlschrank“)
oder - Post an die Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim, Rathausplatz 1, 67240 Bobenheim-Roxheim (Stichwort „Kühlgerät“).
Unvollständige oder verspätete Einsendungen können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
5. Gewinnerermittlung
Unter allen fristgerecht und vollständig eingegangenen Einsendungen ermittelt eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde, der Gemeindewerke und der Sponsoren das jeweils älteste noch in Betrieb befindliche Gerät.
Maßgeblich ist das Alter des Geräts (Baujahr oder
nachweisbares Kaufjahr).
Zur Überprüfung behalten sich die Veranstalter Vor-Ort-Besichtigungen bei
vorausgewählten Haushalten vor.
Die Jury entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6. Preise
1. Preis
- ein neuer, energieeffizienter Kühlschrank oder eine Kühlgefrierkombination im Wert von bis zu 1.000 € brutto, gesponsert von den Gemeindewerken Bobenheim-Roxheim,
- sowie ein Tiefkühlpaket von Frosta im Wert von 100 €.
2. Preis
- ein Tiefkühlpaket von Frosta im Wert von 70 €.
3. bis 5. Preis
- je eine Heißluftfritteuse, gesponsert von Globus Bobenheim-Roxheim.
Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung der Gewinne ist ausgeschlossen.
7. Anforderungen an das Neugerät (1. Preis)
Das Neugerät muss:
- der Energieeffizienzklasse A, B oder C gemäß aktuellem EU-Energielabel entsprechen,
- höchstens 20 % mehr Nutzvolumen (Liter) aufweisen als das ersetzte Altgerät,
- einen Kaufpreis von maximal 1.000 € brutto haben.
Der Gewinn wird in der Regel in Form eines Gutscheins abgewickelt. Die Auswahl des konkreten Modells erfolgt in Abstimmung mit der Gewinnerin bzw. dem Gewinner.
8. Altgerät und Entsorgung
Mit Inanspruchnahme des 1. Preises verpflichtet sich die Gewinnerin bzw. der Gewinner, das zur Teilnahme angemeldete Altgerät dauerhaft außer Betrieb zu nehmen und fachgerecht zu entsorgen, idealerweise bei Lieferung des Neugeräts.
Das Altgerät darf nicht weitergegeben oder erneut in Betrieb genommen werden.
9. Benachrichtigung
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden spätestens eine Woche nach der Jurysitzung per Telefon, E-Mail oder Post benachrichtigt.
Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine Rückmeldung, behalten sich die Veranstalter vor, den Gewinn neu zu vergeben.
10. Preisverleihung und Öffentlichkeitsarbeit
Die Preisübergabe findet voraussichtlich am 28. oder 29. April 2026 im Rahmen eines Pressetermins statt.
Im Rahmen der Aktion können Foto- und ggf. Videoaufnahmen erstellt und durch die Gemeinde, die Gemeindewerke und die Sponsoren im Amtsblatt, auf der Homepage, in sozialen Medien sowie in der Presse veröffentlicht werden.
Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmenden
einverstanden, dass im Falle eines Gewinns Name (ggf. gekürzt), Wohnort
sowie Fotos veröffentlicht werden.
Die Rechte an den eingereichten Fotos verbleiben bei den Teilnehmenden; diese
räumen den Veranstaltern jedoch ein einfaches, zeitlich und räumlich
unbegrenztes Nutzungsrecht zur Berichterstattung ein.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Aktion, zur Gewinnerermittlung, zur Benachrichtigung sowie zur Berichterstattung verarbeitet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die
Durchführung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Nach Abschluss der Aktion werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten bestehen.
Es gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
12. Haftung
Die Veranstalter haften nicht für technische Störungen, Datenverluste oder verspätete Einsendungen, die sie nicht zu vertreten haben.
Für Schäden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme eines Gewinns haften die Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
13. Sonstige Bestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Veranstalter behalten sich vor, die Aktion aus wichtigem Grund zu ändern,
zu verlängern oder abzubrechen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
14. Schlussbestimmung
Mit der Einsendung der Teilnahmeunterlagen erklären die Teilnehmenden, dass sie die vorstehenden Teilnahmebedingungen vollständig gelesen haben und akzeptieren.
Zugleich erklären sie sich mit der Verarbeitung
ihrer personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzhinweisen der Gemeinde
Bobenheim-Roxheim einverstanden.
Die Datenschutzhinweise sind abrufbar unter: https://www.bobenheim-roxheim.de/gemeinde_bobenheim_roxheim/Impressum/Datenschutzerkl%C3%A4rung/
