Beantragung von Briefwahlunterlagen

Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 22. März 2026.

Ab dem 23.02.2026 können Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagenfür die vorgenannten Landtagswahlen beantragt werden. 

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

1.     ONLINE über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten personalisierten QR-Code

2.     ONLINE-Beantragung über das Online-Portal OLIWA
         

3.     schriftlich -  durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Briefs            an die Gemeindeverwaltung, Rathausplatz 1, 67240 Bobenheim-Roxheim,

4.     per Fax 06239 939 258 oder

5.     durch einfache Email an  


Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an Ihre Wohnanschrift übersandt.

Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Bitte planen Sie Wartezeiten ein. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in den adressierten orangefarbenen Wahlbrief an die Gemeindeverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.

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