Danach wird im gesamten Zuständigkeitsbereich der Veterinärbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises die Aufstallung von sämtlichem gehaltenem Geflügel (u.a. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Tauben) ab sofort angeordnet. Die Verpflichtung zur Aufstallung gilt zunächst bis zum 16.12.2025.
Geflügel darf ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung/Voliere), gehalten werden.
Der gesamte Inhalt der Allgemeinverfügung und weitere Informationen können auf der Homepage der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis unter: https://www.rhein-pfalz-kreis.de/ abgerufen werden.