Öffentliche Bekanntmachung

Die Erweiterung des Tagebaus der Fa. Willersinn Minerals GmbH, Homburg, im Deichvorland der Bonnau nach Südwesten und die damit einhergehende Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahme Petersau-Bannen des Landes Rheinland-Pfalz entsprechen den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, wenn die nachfolgenden Maßgaben erfüllt und die weiteren Anregungen und Hinweise berücksichtigt werden.


Die Willersinn Minerals GmbH betreibt derzeit im Deichvorland, unmittelbar neben dem Vorhabengebiet, die Gewinnung und Aufbereitung von Sanden und Kiesen in der Bonnau (im Jahr 2020 planfestgestellt). Das geplante Abbaufeld schließt sich südwestlich daran an. Im Bereich Petersau-Bannen plant das Land Rheinland-Pfalz zudem die gleichnamige Deichrückverlegung.

Die Raumbedeutsamkeit des Vorhabens machte die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) notwendig.

Die SGD Süd hat die Raumverträglichkeitsprüfung am 31.07.2025 mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:

Unter Beachtung der im Landesentwicklungsprogramm (LEP) IV und im Einheitlichen Regionalplan (ERP) Region Rhein-Neckar enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie nach Abwägung der sich aus § 2 (2) Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 1 (4) Landesplanungsgesetz (LPlG), dem LEP IV und dem ERP Rhein-Neckar ergebenden Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung ergeht folgende

gutachterliche Stellungnahme:

Die Erweiterung des Tagebaus der Fa. Willersinn Minerals GmbH, Homburg, im Deichvorland der Bonnau nach Südwesten und die damit einhergehende Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahme Petersau-Bannen des Landes Rheinland-Pfalz entsprechen den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, wenn die nachfolgenden Maßgaben erfüllt und die weiteren Anregungen und Hinweise berücksichtigt werden.

Die vollständige gutachterliche Stellungnahme kann bei der Stadtverwaltung Frankenthal / Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim während der üblichen Bürostunden eingesehen werden.

Der Entscheid kann ebenfalls bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Referat 41 - Zimmer 241, Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt a. d. Weinstraße, während der üblichen Bürozeiten und unter https://sgdsued.rlp.de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen eingesehen werden.


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