ANKÜNDIGUNG VON NATURSCHUTZFACHLICHEN KARTIERUNGSARBEITEN DER AMPRION GMBH IM BEREICH DER GEMEINDE BOBENHEIM-ROXHEIM
Die
Amprion GmbH plant die Durchführung umwelt-
und naturschutzfachlicher
Kartierungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Vorhaben „Bürstadt – BASF (Ludwigshafen am
Rhein)“, welches als Nr. 67 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG § 1 Abs. 1)
geführt wird. Die gewonnenen Daten dienen
dabei unter anderem zur Erstellung
umweltfachlicher Unterlagen sowie der Bemessung
gegebenenfalls notwendiger
Kompensationsmaßnahmen. Laut § 44 Abs. 2 EnWG ist die Amprion
GmbH verpflichtet, die Vorarbeiten ortsüblich bekanntzumachen.