Zusammenfassung (Endbericht)
1) Anlass, Zielbild und Prozess
- Die kommunale Wärmeplanung (KWP) beschreibt den strategischen Rahmen, wie die Wärmeversorgung der Gemeinde bis 2045 treibhausgasneutral werden kann (Bundesziel; WPG-Kontext).
- Der Bericht wurde partizipativ erarbeitet (Beteiligung lokaler/regionaler Akteure).
- Zeitplan/Meilensteine (Tabelle „Termine“): u. a. Öffentliche Auslegung im Februar 2026 (mind. 30 Tage) und Feststellungsbeschluss im März 2026.
2) Status quo (Bilanzierungsjahr 2023): Wärmebedarf, Gebäudestruktur, Heizungen, Emissionen
Wärmebedarf / Wärmemengen
- Jährliche Wärmemenge gesamt: 100,32 GWh/a. Ortsteil-Aufteilung (Status quo, Balkengrafik in MWh): Roxheim: 65.299,79 MWh/a (≈ 65,30 GWh/a) Bobenheim: 35.020,41 MWh/a (≈ 35,02 GWh/a)
Gebäudenutzung
- Nach Gebäudeanzahl: 87 % Wohnen, 10 % GHD, 2 % Industrie, 1 % kommunal.
- Nach beheizter Fläche: 59 % Wohnen, 34 % GHD, 4 % Industrie, 3 % kommunal → GHD+Industrie zusammen 38 % der beheizten Fläche.
Heizungs-/Energieträgermix (Hauptheizungen, nach Anzahl)
- Erdgas 67 % dominiert; Heizöl 2 %; Holz 1 %; Stromdirektheizung 3 %; zusätzlich Flüssiggas 1 % und L/W-Wärmepumpe 1 %.
- „Sonstige“ 26 %: im Text als „unbekannte Energieträger“ erklärt (Datenlücken Kehrbuch-/Verbrauchsdaten); außerdem Hinweis auf Anteile, die u. a. wegen Etagen-/Einzelraumheizungen bei der Clusterung nicht eindeutig zugewiesen werden können.
- Ableitung im Bericht: Wärmeversorgung im Status quo mindestens 69 % fossil.
- Heizungsalter (Hauptheizungen): 38 % austauschreif; 17 % verpflichtend zu tauschen (Heizungsalter >30 Jahre).
- Kontext: In Roxheim existiert ein Bestandswärmenetz (Bestandsanalyse/„Zentrale Ergebnisse“).
Energie- und Emissionsbilanz (Status quo)
- Endenergiebedarf Wärmeversorgung: 103,2 GWh/a (inkl. Wärmepumpen-Strom, wie in der Bilanzgrafik ausgewiesen).
- Treibhausgasemissionen: 25.069 t CO₂e.
3) Potenziale bis 2045: Bedarf senken + erneuerbar erzeugen + Strombasis stärken
a) Wärmebedarfsreduktion (Sanierungseffekte)
- Angesetzt wird bis 2045 eine Reduktion des Wärmebedarfs um 27 %: von 100,3 GWh auf 73,34 GWh.
b) Erneuerbare Wärme/Abwärme – wichtigste technische Potenziale (Auswahl)
- Technisches Wärmeerzeugungspotenzial (alle betrachteten Technologien): 1.120,02 GWh (deutlich über dem Bedarf; Umsetzung abhängig u. a. von Flächenverfügbarkeit/Eigentum/Akzeptanz/Wirtschaftlichkeit).
- Freiflächen-Solarthermie: 593,9 GWh/a (Integration/Netznähe im Detail zu prüfen).
- Agrothermie: 459 GWh/a (als „Einzelfallbetrachtung“ ausgewiesen; Netzintegration im Einzelfall).
- Solarthermie auf Dachflächen: 108,4 GWh/a (technisches Potenzial; Denkmalschutz nicht berücksichtigt).
- Oberflächennahe Geothermie (dezentral, nach Wärmepumpe):
- Erdwärmekollektoren: 27,8 GWh/a (tabellarisch: 27,851 GWh/a als Summenwert)
- Erdwärmesonden: 17,8 GWh/a
- Seethermie (stille Gewässer): 7,76 GWh/a Wärmeentzugsenergie → bei COP 3 11,64 GWh/a Erzeugernutzwärme.
- Industrielle Abwärme (quantifizierbar aus Rückmeldungen): 4,8 GWh/a.
- Abwasserkanäle: 5,6 GWh/a.
- Biomasse: Auf der Gemarkung sind keine Waldflächen ausgewiesen → kein Potenzial Biomasse Holz; Biomasse aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen mangels Datengrundlage nicht ermittelbar.
- Tiefengeothermie: kein Potenzial ermittelbar (fehlende detaillierte Untersuchungen/Daten; Einzelfallprüfungen übersteigen Detailgrad der KWP).
c) Stromerzeugung als Schlüssel für Wärmepumpen
- PV-Dachpotenzial: 119,7 MWp installierbar, Stromertrag 109,1 GWh/a; aktueller Umsetzungsgrad (Durchschnitt) 7,8 %.
- PV-Freiflächen: Gesamtpotenzial 303,4 GWh/a (Tabelle: 249,1 GWh/a geeignet + 54,3 GWh/a bedingt geeignet).
- Zusätzlich ausgewiesen (Beispiel): Parkplatz-PV 5,21 GWh/a.
4) Zielszenario 2045: räumliche Kernaussage – Schwerpunkt „dezentrale Einzelversorgung“
Keine Wärmenetz-(Eignungs-/Prüf-)Gebiete
- Im gesamten Plangebiet werden weder Wärmenetzeignungsgebiete noch Wärmenetzprüfgebiete ausgewiesen; damit gilt das Gebiet als Einzelversorgungsgebiet.
- Begründung im Bericht: nach umfassender Analyse und Abstimmung konnten keine Wärmenetzeignungsgebiete identifiziert werden; insbesondere aufgrund historischer Siedlungsstrukturen und daraus folgender hoher erwarteter Rohrleitungskosten sei derzeit selbst bei vergleichsweise hohen Wärmeliniendichten keine wirtschaftlich tragfähige Umsetzung eines Wärmenetzes zu erwarten.
- Gebäudenetze sind theoretisch im gesamten Gebiet möglich, jedoch im Einzelfall wirtschaftlich zu prüfen.
Gasnetz-Perspektive
- Gasnetz-Perspektive ist rollierend zu prüfen; Stilllegung (auch teilweise) ist derzeit nicht konkret absehbar (abhängig u. a. von Ausbau zentraler Lösungen und politischen/technischen Weichenstellungen zu grünen Gasen).
- Klarer Fixpunkt: Verbrennung von fossilem Erdgas zur Wärmebereitstellung ist ab dem Zieljahr 2045 gesetzlich nicht mehr zulässig.
- Ergänzend: Wasserstoff wird für die Kommune im Stand 2026 nicht als zeitnah umsetzbar eingeschätzt (keine Anbindung an H₂-Transportnetz; keine bekannten lokalen Planungen; Entwicklung beobachten/fortschreiben).
Zielwerte Energie/Emissionen 2045 (Szenario)
- Endenergiebedarf: 49,3 GWh/a (von 103,2 GWh/a in 2023; Reduktion 53,9 GWh).
- Emissionen: 956,6 t CO₂e (von 25.069 t CO₂e; Reduktion 24.112 t, ≈ 98 %).
5) Prioritäre Umsetzungsstrategie (Start innerhalb der nächsten fünf Jahre): drei Fokusgebiete
Der Bericht empfiehlt drei Fokusgebiete, die innerhalb der nächsten fünf Jahre begonnen werden sollen:
F-1 Dezentrale Versorgung (gemeindeweit)
- Informationsreihen/Beratungsangebote zu dezentralen Optionen (u. a. Wärmepumpen, (oberflächennahe) Geothermie, Dach-Solarthermie), Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Fördermittel inkl. Antragshilfen, Gesetzeslage/Technologien, in Kooperation mit lokalen Fachakteuren.
F-2 Sanierungsoffensive
- Thermografie-Aktionen, Praxisworkshops, Themenabende; Ziel: Sanierungsrate steigern, besonders bei Gebäuden aus den 1950er bis 1970er Jahren.
F-3 Integrierte Quartierskonzepte + Sanierungsmanagement (KfW 432)
- Für ausgewählte Quartiere: integrierte Konzepte inkl. Beteiligung; anschließend Sanierungsmanagement zur Umsetzung/Koordination.
- Kostenrahmen/Größenordnung: Quartierskonzept ca. 50.000–110.000 € je Quartier; Sanierungsmanagement ca. 280.000 € über 3 Jahre je Quartier; Förderquote 75–90 %.
Kosten-/Aufwandslogik im Bericht
- Maßnahmenklassifikation nach Ausgaben: <80.000 €, 80.000–200.000 €, >200.000 €; Personalaufwand in AT (1–20 / 21–40 / >40).
6) Förder- und Rechtsrahmen (kommunikationsrelevant)
- BEW: Machbarkeitsstudien zu geplanter Wärmenetzversorgung 50 % förderfähig; Dauer ca. 12 Monate, danach weitere Planungsschritte.
- BEG: Wärmepumpen-Ausbau seit 2024 mit bis zu 70 % förderfähig (je nach Konstellation).
- GEG (65%-EE-Vorgabe): Neubaugebiete unmittelbar ab 2024; Bestandsgebiete in Kommunen <100.000 EW ab 01.07.2028; Bericht weist auf mögliche Gesetzesänderungen (Stand Mai 2025) hin.
- Fortschreibung Wärmeplan: WPG sieht Fortschreibung alle fünf Jahre vor.
7) Controlling/Verstetigung: organisatorische Anforderungen
- Empfehlung: systematisches Controlling über kommunales Energiemanagementsystem (KEMS); jährliche Erfassung/Auswertung des Energieverbrauchs kommunaler Liegenschaften.
- Zusätzlich: alle fünf Jahre Fortschreibung der Treibhausgasbilanz für die gesamte Kommune (alle Wirtschaftssektoren).
- Jährliche Berichterstattung an den Gemeinderat (Mitteilungsvorlagen); ergänzend Vernetzungsformate zur Akteurskoordination.
Arbeitsaufträge für den Gemeinderat (nicht als wörtlicher Beschlusskatalog im Bericht, aber folgerichtig)
- Feststellungsbeschluss Wärmeplan nach Auslegung + Priorisierung der Fokusgebiete.
- Quartiersauswahl für F-2/F-3 inkl. Budgetrahmen und Förderanträge (KfW 432).
- Kommunikations-/Beratungsprogramm F-1 als zentrales Instrument, weil der Transformationspfad räumlich dezentral ist.
- Stromseitige Flankierung (PV-Ausbau, frühzeitiger Austausch zu Netzkapa) als Voraussetzung für Wärmepumpenpfad.
- Gasnetz-Perspektive rollierend prüfen und Monitoring, weil fossiles Gas ab 2045 ausscheidet und H₂ aktuell nicht als kurzfristig umsetzbar bewertet wird.
Kommunale Wärmeplanung (KWP): Ein kommunaler Masterplan für die Wärmeversorgung: Die Gemeinde schaut systematisch, wie sie bis 2045 klimaneutral heizen kann (z. B. mit Wärmepumpen, Solarthermie, Netzen). Wichtig: KWP ist Strategie, noch kein Bau- oder Genehmigungsplan.
Treibhausgasneutral / THG-neutral: Bedeutet: Unterm Strich entstehen keine Treibhausgas-Emissionen mehr durch die Wärmeversorgung (z. B. weil fossil ersetzt wird oder Restemissionen ausgeglichen werden). „THG“ steht für Treibhausgase.
Endenergiebedarf: Die Energiemenge, die am Ende tatsächlich eingekauft/geliefert wird (Gas im Haus, Strom für Heizung etc.). Nicht zu verwechseln mit „Nutzwärme“ (die Wärme, die wirklich im Gebäude ankommt).
Technisches Potenzial: Das ist das Potenzial rein physikalisch/technisch (z. B. wie viel Solarthermie theoretisch möglich wäre). Ob es wirklich umgesetzt werden kann, hängt dann von Flächen, Akzeptanz, Eigentum, Wirtschaftlichkeit, Netzanschlüssen usw. ab.
Wärmeliniendichte: Eine Kennzahl dafür, wie viel Wärmebedarf pro Meter Leitung in einem Gebiet anliegt. Hohe Wärmeliniendichte = Wärmenetze sind eher wirtschaftlich; niedrige = Leitungen wären im Verhältnis zu teuer.
Wärmenetz / Wärmenetz-Eignungsgebiet: Ein Wärmenetz (Fern-/Nahwärme) ist eine zentrale Wärmeerzeugung (z. B. große Wärmepumpe/Solarthermie/Abwärme), die viele Gebäude über Rohre versorgt. Ein Eignungsgebiet ist ein Bereich, wo so ein Netz voraussichtlich wirtschaftlich wäre.
Abwärme (industriell, Abwasser, Kanäle): Wärme, die als „Nebenprodukt“ sowieso anfällt (z. B. in Betrieben, Rechenzentren, Abwasser). Diese Wärme kann über Wärmetauscher/Wärmepumpen nutzbar gemacht werden.
Wärmepumpe & COP: Eine Wärmepumpe „pumpt“ Umweltwärme (Luft, Erde, Wasser) auf ein höheres Temperaturniveau fürs Heizen. COP (Coefficient of Performance) ist die Effizienzkennzahl: z. B. COP 3 heißt grob 1 kWh Strom → 3 kWh Wärme (unter bestimmten Bedingungen).
GEG – Gebäudeenergiegesetz
WPG – Wärmeplanungsgesetz
BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude
BEW – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
THG – Treibhausgas(e) / Treibhausgasemissionen
t CO₂e – Tonnen CO₂-Äquivalente (Emissionseinheit)
PV – Photovoltaik
MWp – Megawatt peak (PV-Nennleistung)
Kommunale Wärmeplanung – wie heizen wir in Zukunft?
In Deutschland wird sehr viel Energie fürs Heizen und für warmes Wasser gebraucht – mehr als die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs. Dabei entsteht auch viel CO₂. Deshalb soll sich die Wärmeversorgung in den nächsten Jahren stark verändern: weg von Öl und Gas, hin zu klimafreundlichen Lösungen.
Damit das klappt, müssen Städte und Gemeinden planen, wie in Zukunft geheizt werden soll:
- mit einem Wärmenetz (also Wärme über Leitungen, ähnlich wie Fernwärme) oder
- mit Einzellösungen (zum Beispiel Wärmepumpen in einzelnen Häusern).
Diese Planung heißt Kommunale Wärmeplanung (KWP).
Warum gibt es die Kommunale Wärmeplanung?
Seit Anfang 2024 gibt es dafür ein Gesetz: das Wärmeplanungsgesetz. Es sagt: Jede Kommune soll erklären, wie sie Schritt für Schritt zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung beitragen will – mit dem Ziel, dass die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral wird.
Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim muss spätestens bis zum 30.06.2026 einen Wärmeplan erstellen. Dafür gibt es Fördermittel aus der Nationalen Klimaschutzinitiative. https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Klimaschutz/nki.html
Die Wärmeplanung sammelt und bewertet Informationen, zum Beispiel:
- Wie viel wird in der Gemeinde aktuell geheizt?
- Welche Heizarten gibt es?
- Gibt es schon Wärmenetze?
- Wo wären Wärmenetze sinnvoll?
- Wo sind eher Einzellösungen sinnvoll?
- Welche erneuerbaren Energiequellen gibt es vor Ort (z. B. Solarenergie, Geothermie, Abwärme)?
Am Ende entsteht eine Art „Landkarte“ bzw. Plan, der zeigt:
- Wo könnten Wärmenetze entstehen?
- Wo wird eher jeder selbst eine Lösung brauchen?
- Welche Schritte wären in den nächsten Jahren möglich?
Wichtig: Die Wärmeplanung ist keine Verpflichtung für einzelne Haushalte. Das heißt:
- Niemand muss wegen der Wärmeplanung sofort die Heizung austauschen.
- Es gibt keine Pflicht, sich an ein Wärmenetz anzuschließen (nur durch die Wärmeplanung allein).
- Der Plan ist kein fertiger Bauplan und auch noch kein „Startschuss“ für Baustellen.
- Für konkrete Projekte braucht es später extra Entscheidungen, Planung und Finanzierung.
Für Bobenheim-Roxheim ist die Wärmeplanung ein wichtiger Schritt, um in Zukunft sicher und bezahlbar heizen zu können – und dabei weniger CO₂ auszustoßen.
Der Wärmeplan wird außerdem regelmäßig überprüft und alle fünf Jahre aktualisiert, damit er an neue Entwicklungen angepasst werden kann.
Für Bürgerinnen und Bürger bringt die Wärmeplanung vor allem:
- mehr Klarheit, welche Heizlösungen in welchem Gebiet wahrscheinlich sind,
- mehr Transparenz, ob Wärmenetze geplant sind oder eher nicht.
Wichtig zur Heizung:
Der Wärmeplan allein führt nicht automatisch dazu, dass sofort neue Regeln gelten.
Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung darf grundsätzlich weiterlaufen.
Wenn eine fossile Heizung später kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, gelten die Regeln aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – die Wärmeplanung ändert diese Fristen nicht.
Die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung schaffen die Grundlage für die Einholung derjenigen Daten, die zur Erstellung kommunaler Wärmepläne notwendig sind. Ein großer Teil basiert darauf, dass Gewerbe und Industrie sowie Energieversorger und Netzbetreiber freiwillig dazu beitragen, Daten bereitzustellen. Sie als Bürger*innen müssen allerdings nicht aktiv werden.
Die Darstellungen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und als Planwerk zur Verfügung gestellt werden, erlauben keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Bürgerinnen und Bürger oder auf den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens.
Wenn Sie konkrete Fragen haben (z. B. Heizungstausch, Fördermittel, sinnvolle Maßnahmen), helfen u. a.:
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/
- Informationen zur Wärmeplanung beim Kompetenzzentrum Wärmewende (KWW) https://www.dena.de/projekte/kompetenzzentrum-kommunale-waermewende-kww/
- Förderprogramme bei KfW und BAFA https://www.kfw.de/ https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html
- Eine persönliche Beratung durch zertifizierte Energieberaterinnen und Energieberater (z. B. über Energie-Effizienz-Experten) https://www.energie-effizienz-experten.de/
