Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim kommt

Bis zum Jahr 2040 wird angestrebt, die Energieversorgung in Rheinland-Pfalz und der Gemeinde Bobenheim-Roxheim klimaneutral zu gestalten und dadurch neue Chancen und Perspektiven für die Bürger*innen zu schaffen. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen wir die Wärmeversorgung unserer Gebäude neu denken. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, beabsichtigen wir, uns von fossilen Brennstoffen zu verabschieden und stattdessen auf erneuerbare Energien umzusteigen. Im Sinne der Bürger*innen erfordert dies eine grundlegende Umgestaltung der kommunalen Wärmeversorgung. Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim lässt dafür aktuell einen kommunalen Wärmeplan erstellen, der durch die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert wird. Auf diese Weise erhalten Bürger*innen Planungssicherheit und können transparent die Entscheidungen auf kommunaler Ebene nachvollziehen.

 Was ist ein kommunaler Wärmeplan?

Ein kommunaler Wärmeplan bildet die strategische Grundlage für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung einer Kommune. Er umfasst eine Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs, stellt eine Prognose für den zukünftigen Wärmebedarf auf und gewährleistet die Versorgungssicherheit der Bürger*innen. Darüber hinaus bietet er wichtige Informationen über die vorhandene Netzinfrastruktur, aber auch über die Potenziale zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien, um darauf basierend ein Zielszenario zu definieren. Das Zielszenario legt fest, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung für die Kommune umgesetzt werden kann. Darauf aufbauend wird eine Wärmewendestrategie entwickelt, die konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen formuliert, um das festgelegte Ziel zu erreichen. Dabei werden auch soziale Aspekte einbezogen, sodass alle Bürger*innen gleichermaßen vom Wandel der Wärmeversorgung profitieren können.

Datenschutz

Die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung schaffen die Grundlage für die Einholung derjenigen Daten, die zur Erstellung kommunaler Wärmepläne notwendig sind. Ein großer Teil basiert darauf, dass Gewerbe und Industrie sowie Energieversorger und Netzbetreiber freiwillig dazu beitragen, Daten bereitzustellen. Sie als Bürger*innen müssen allerdings nicht aktiv werden.

Die Darstellungen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und als Planwerk zur Verfügung gestellt werden, erlauben keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Bürgerinnen und Bürger oder auf den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens.

Weitere Informationen

Die Firma EnergyEffizienz GmbH wurde von der Gemeinde Bobenheim-Roxheim mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie im Technischen Annex der Kommunalrichtlinie:

https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/dokumente/20221101_NKI_Kommunalrichtlinie_Technischer-Annex.pdf

kommunale Wärmeplanung Fragebogen für Gewerbetreibende

Formelle öffentliche Bekanntmachung

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim hat die EnergyEffizienz GmbH beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung gemäß des Technischen Annex der Kommunalrichtlinie zu erstellen.

Gemäß Art. 13 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung besteht keine Pflicht zur Information der betroffenen Personen durch die zur Datenübermittlung angehaltenen Energieunternehmen und öffentlichen Stellen. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Kommunen die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.

Unter Beachtung von Art. 13 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung, teilt die Verwaltung der Gemeinde Bobenheim-Roxheim Folgendes mit:

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim beabsichtigt nicht, die Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die Daten erhoben wurden. Andernfalls stellt die Verwaltung betroffenen Personen vor einer Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung Art. 13 Abs. 2 zur Verfügung.

Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die EnergyEffizienz GmbH (Auftragnehmer) auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Dabei werden Daten zum Energie- oder Brennstoffverbrauch sowie zum Stromverbrauch für Heizzwecke erfasst.

Die Daten werden nach der Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und die für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim zuständigen Energieunternehmen (Strom-, Gas- und Wärmenetzbetreiber).

Bobenheim-Roxheim, 11.06.2025
Ihre Gemeindeverwaltung


Kommunale Wärmeplanung - Fragebogen für Gewerbetreibende und Industrie

Dateiname Größe Datum
KWP_Fragebogen Gewerbe-Industrie.pdf335,55 KB13.08.2025

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