Kommunale Wärmeplanung

Öffentliche Bekanntmachung

Offenlage der Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Bobenheim-Roxheim (Entwurf des Endberichts)

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim erarbeitet eine Kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG). Ziel ist die Erarbeitung einer strategischen Grundlage für eine klimaneutrale, wirtschaftliche und nachhaltige Wärmeversorgung im Gemeindegebiet.

Der Entwurf des Endberichts zur Kommunalen Wärmeplanung liegt in der Zeit vom 05.02.2026 bis einschließlich 09.03.2026 zur Einsichtnahme öffentlich aus bei der

Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim, Eingangsbereich (EG), Rathausplatz 1, 67240 Bobenheim-Roxheim während der allgemeinen Öffnungszeiten.

Zusätzlich ist der Bericht online abrufbar unter (bitte anklicken):

Entwurf Endbericht kommunale Wärmeplanung

Während der Offenlagefrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail oder schriftlich übermittelt werden an:

E-Mail:            (Betreff: „KWP  Endbericht“)

Post:                Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim, FB 2 Bauen und Umwelt
                        Rathausplatz 1, 67240 Bobenheim-Roxheim

Für Rückfragen:

Bobenheim-Roxheim, den 05.02.2026

Gemeinde Bobenheim-Roxheim
Jens Becker, Beigeordneter


Kommunale Wärmeplanung – wie heizen wir in Zukunft?
In Deutschland wird sehr viel Energie fürs Heizen und für warmes Wasser gebraucht – mehr als die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs. Dabei entsteht auch viel CO₂. Deshalb soll sich die Wärmeversorgung in den nächsten Jahren stark verändern: weg von Öl und Gas, hin zu klimafreundlichen Lösungen.

Damit das klappt, müssen Städte und Gemeinden planen, wie in Zukunft geheizt werden soll:

  • mit einem Wärmenetz (also Wärme über Leitungen, ähnlich wie Fernwärme) oder
  • mit Einzellösungen (zum Beispiel Wärmepumpen in einzelnen Häusern).

Diese Planung heißt Kommunale Wärmeplanung (KWP).
 Warum gibt es die Kommunale Wärmeplanung?
Seit Anfang 2024 gibt es dafür ein Gesetz: das Wärmeplanungsgesetz. Es sagt: Jede Kommune soll erklären, wie sie Schritt für Schritt zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung beitragen will – mit dem Ziel, dass die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral wird.


Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim muss spätestens bis zum 30.06.2026 einen Wärmeplan erstellen. Dafür gibt es Fördermittel aus der Nationalen Klimaschutzinitiative. https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Klimaschutz/nki.html

Was bringt die Wärmeplanung?

Die Wärmeplanung sammelt und bewertet Informationen, zum Beispiel:

  • Wie viel wird in der Gemeinde aktuell geheizt?
  • Welche Heizarten gibt es?
  • Gibt es schon Wärmenetze?
  • Wo wären Wärmenetze sinnvoll?
  • Wo sind eher Einzellösungen sinnvoll?
  • Welche erneuerbaren Energiequellen gibt es vor Ort (z. B. Solarenergie, Geothermie, Abwärme)?

Am Ende entsteht eine Art „Landkarte“ bzw. Plan, der zeigt:

  • Wo könnten Wärmenetze entstehen?
  • Wo wird eher jeder selbst eine Lösung brauchen?
  • Welche Schritte wären in den nächsten Jahren möglich?
Das hilft der Gemeinde bei Entscheidungen und macht die Entwicklung für Bürgerinnen und Bürger besser nachvollziehbar.

Was kann die Wärmeplanung nicht?

Wichtig: Die Wärmeplanung ist keine Verpflichtung für einzelne Haushalte. Das heißt:

  • Niemand muss wegen der Wärmeplanung sofort die Heizung austauschen.
  • Es gibt keine Pflicht, sich an ein Wärmenetz anzuschließen (nur durch die Wärmeplanung allein).
  • Der Plan ist kein fertiger Bauplan und auch noch kein „Startschuss“ für Baustellen.
  • Für konkrete Projekte braucht es später extra Entscheidungen, Planung und Finanzierung.
Was bedeutet das für Bobenheim-Roxheim?
Für Bobenheim-Roxheim ist die Wärmeplanung ein wichtiger Schritt, um in Zukunft sicher und bezahlbar heizen zu können – und dabei weniger CO₂ auszustoßen.
Der Wärmeplan wird außerdem regelmäßig überprüft und alle fünf Jahre aktualisiert, damit er an neue Entwicklungen angepasst werden kann.

Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger?

Für Bürgerinnen und Bürger bringt die Wärmeplanung vor allem:

  • mehr Klarheit, welche Heizlösungen in welchem Gebiet wahrscheinlich sind,
  • mehr Transparenz, ob Wärmenetze geplant sind oder eher nicht.

Wichtig zur Heizung:
Der Wärmeplan allein führt nicht automatisch dazu, dass sofort neue Regeln gelten. 
Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung darf grundsätzlich weiterlaufen.
Wenn eine fossile Heizung später kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, gelten die Regeln aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – die Wärmeplanung ändert diese Fristen nicht.

Datenschutz
Die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung schaffen die Grundlage für die Einholung derjenigen Daten, die zur Erstellung kommunaler Wärmepläne notwendig sind. Ein großer Teil basiert darauf, dass Gewerbe und Industrie sowie Energieversorger und Netzbetreiber freiwillig dazu beitragen, Daten bereitzustellen. Sie als Bürger*innen müssen allerdings nicht aktiv werden.
Die Darstellungen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und als Planwerk zur Verfügung gestellt werden, erlauben keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Bürgerinnen und Bürger oder auf den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens.

Weitere Informationen und Beratung

Wenn Sie konkrete Fragen haben (z. B. Heizungstausch, Fördermittel, sinnvolle Maßnahmen), helfen u. a.:


Formelle öffentliche Bekanntmachung

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim hat die EnergyEffizienz GmbH beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung gemäß des Technischen Annex der Kommunalrichtlinie zu erstellen.

Gemäß Art. 13 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung besteht keine Pflicht zur Information der betroffenen Personen durch die zur Datenübermittlung angehaltenen Energieunternehmen und öffentlichen Stellen. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Kommunen die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.

Unter Beachtung von Art. 13 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung, teilt die Verwaltung der Gemeinde Bobenheim-Roxheim Folgendes mit:

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim beabsichtigt nicht, die Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die Daten erhoben wurden. Andernfalls stellt die Verwaltung betroffenen Personen vor einer Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung Art. 13 Abs. 2 zur Verfügung.

Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die EnergyEffizienz GmbH (Auftragnehmer) auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Dabei werden Daten zum Energie- oder Brennstoffverbrauch sowie zum Stromverbrauch für Heizzwecke erfasst.

Die Daten werden nach der Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und die für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim zuständigen Energieunternehmen (Strom-, Gas- und Wärmenetzbetreiber).

Bobenheim-Roxheim, 11.06.2025
Ihre Gemeindeverwaltung

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