Schöffenwahl 2023

Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 aufgestellt.

Gesucht werden in Bobenheim-Roxheim Bewerberinnen und Bewerber, die am Amtsgericht und Landgericht Frankenthal (Pfalz) als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

 Voraussetzungen: 

- Hauptwohnsitz in Bobenheim-Roxheim

- am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt

- deutsche Staatsangehörigkeit und ausreichend deutsche Sprachkenntnisse 

Wer soll sich nicht bewerben? 

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Welche Eigenschaften braucht ein Schöffe?

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen können. Das bedeutet anhand der vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden zu beurteilen, ob sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht.

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Diese kann auch auf privatem Weg erzielt worden sein.

Bewerbung:

Interessenten bewerben sich schriftlich oder per Email, für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene), sowie für das Amt eines Jugendschöffen bis zum 30.04.2023 bei der Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim, Rathausplatz 1, 67240 Bobenheim-Roxheim. E-Mail-Adresse: .

Unter www.schoeffenwahl2023.de finden Interessierte weitere Informationen zu diesem Thema.

Filename Size Date
Schöffe_Bewerbungsformular_2023.pdf1.04 MB15.02.2023
Jugendschöffe_Bewerbungsformular_2023.pdf1.04 MB15.02.2023

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