Schöffen und Jugendschöffen
für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die
Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit
von 2024 bis 2028 aufgestellt.
Gesucht
werden in Bobenheim-Roxheim Bewerberinnen und Bewerber, die am Amtsgericht und
Landgericht Frankenthal (Pfalz) als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung
in Strafsachen teilnehmen.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz
in Bobenheim-Roxheim
- am
01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt
- deutsche
Staatsangehörigkeit und ausreichend deutsche Sprachkenntnisse
Wer
soll sich nicht bewerben?
Wer zu
einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen
wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum
Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl
ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter,
Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer,
Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen
gewählt werden.
Welche Eigenschaften braucht ein Schöffe?
Schöffen sollten über soziale Kompetenz
verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen
können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die
ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen können. Das bedeutet anhand der
vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden zu beurteilen, ob sich ein
bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht.
Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe
mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem
Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt,
sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in
Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung
verfügen. Diese kann auch auf privatem Weg erzielt worden sein.
Bewerbung:
Interessenten
bewerben sich schriftlich oder per Email, für das Schöffenamt in allgemeinen
Strafsachen (gegen Erwachsene), sowie für das Amt eines Jugendschöffen bis
zum 30.04.2023 bei der Gemeindeverwaltung
Bobenheim-Roxheim, Rathausplatz 1, 67240 Bobenheim-Roxheim. E-Mail-Adresse: .
Unter www.schoeffenwahl2023.de finden
Interessierte weitere Informationen zu diesem Thema.