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Widerspruch gegen "Google Street View"Die Gemeindeverwaltung bietet Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellung bei der Einlegung eines Widerspruchs gegen die Veröffentlichung der Bilder von Häusern, Gärten und Straßenzügen durch den Internetdienst "Google Street View". Sowohl Mieter als auch Immobilieneigentümer können Widerspruch gegen die Fotodokumentation von Google einlegen. Jeder hat das Recht und die Möglichkeit, der Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. von Grundstückseigentum zu widersprechen. Nach Angaben des Datenschutzbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz ist es unerheblich für die Wirksamkeit eines Widerspruchs, ob ein Gebäude bereits gefilmt wurde oder ob Sie nur mit der Möglichkeit rechnen, dass Ihre Liegenschaft von Google erfasst werden könnte. Widerspruch kann eingelegt werden im Internet auf der Seite von Google unter dem Punkt "Datenschutz und rechtliche Fragen" oder schriftlich bei der Google Germany GmbH Musterbrief als PDF-Dokument: Widerspruch gegen "Google Street View"
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erhalten Sie weitere Informationen. | Kontakt Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten Allgemeine Verwaltung:
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