![]() |
Kommunal- und VerwaltungsreformGutachten zur Kommunalreform liegt vor - Rund 40 Jahre nach der letzten Funktional- und Gebietsreform will das Land die Struk- turen der kommunalen Gebietskörperschaften erneut verändern. Rheinland-Pfalz reagiert damit auf die demografische Entwicklung und die angespannte Finanzsituation der öffentlichen Hand. Durch größere Verwaltungseinheiten sollen Synergieeffekte entste- hen, die zu einer Stärkung der Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwal-tungskraft von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden beitragen. Das Erste Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28.09.2010 (GVBl. S. 272 ff.), das am 06.10.2010 in Kraft getreten ist, sieht für verbandsfreie Gemeinden eine Mindestgröße von 10.000 Einwohnern vor. Verbandsgemeinden sollen 12.000 Einwohner nicht unterschreiten. Bobenheim-Roxheim hatte am 30.06.2009, dem maßgeblichen Stich- tag, diese Schwelle um 36 Einwohner überschritten. Gleichwohl empfiehlt ein von der Universität Kaiserslautern im Auftrag der Landesregierung erstelltes Gutachten die Fusion mit der Verbandsgemeinde Heßheim. Darüber hinaus wird eine Eingemeindung in die kreisfreie Stadt Frankenthal für denkbar erachtet. Der Gutachter, Herr Prof. Dr. Junkern-heinrich, begründet seine Überlegungen, wie folgt: „Diese Fusionsvariante erreicht hinsichtlich des gesamträumlichen Disparitäten- ausgleichs die größtmögliche Punktzahl und stellt damit einen Schritt zur Schaf- fung einer gesamträumlich sinnvollen Entwicklung der Gemeindestruktur dar. Be- züglich der Einwohnerzahl zählt die Fusionsgemeinde mit 19 664 Einwohnern zu den kleineren Fusionsgemeinden und ermöglicht somit eine hohe Bürgernähe. Aufgrund einer geringen Fläche (45 qkm) und Ausdehnung (die Distanz zwischen den Verwaltungsstandorten Heßheim und Bobenheim-Roxheim beträgt 8 km) ist eine sehr gute Erreichbarkeit für die Bürger auch bei einer Zusammenlegung ge- geben. Raumreserven sind in keinem der beiden Rathäuser vorhanden, die Wahl des Verwaltungssitzes sollte demnach vor Ort geklärt werden. Aufgrund des in Be- zug auf Funktion und Einwohnerzahl bestehenden Bedeutungsüberschusses der verbandsfreien Gemeinde Bobenheim-Roxheim (9 676 Ew) gegenüber der größten Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Heßheim (3 039 Ew) sollte eine Eingemein- dung der Verbandsgemeinde in die verbandsfreie Gemeinde durch die lokalen Ent- scheidungsträger näher geprüft werden. Auch in Bezug auf die Steigerung der kommunalen Leistungsfähigkeit kann die Fu- sion als positiv bewertet werden. Hinsichtlich fiskalischer Indikatoren erfolgt ein Ausgleich zugunsten Bobenheim-Roxheims, sodass die neue Gemeinde basierend auf den Werten von 2008 auf ein Jahresergebnis von -157 Euro je Einwohner bei einer im rheinland-pfälzischen Vergleich leicht unterdurchschnittlichen Finanzkraft von 576 Euro je Einwohner (Steuereinnahmen netto) kommt. Dies ist auf die weit unterdurchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen beider Gemeinden zurückzu- führen. Die Fusion ermöglicht eine Übereinbringung der bestehenden Kooperatio- nen mit den Verwaltungsstrukturen. Beide Kommunen sind gegenseitig ihr stärks- ter Kooperationspartner. Verflechtungen bestehen unter anderem im schulischen Bereich (Realschule Plus in Bobenheim-Roxheim) und zur Erledigung der Besorgun- gen des täglichen Bedarfs. Beide Kommunen weisen neben einer starken Einkaufs- und Pendlerverflechtung in Richtung Ludwigshafen am Rhein eine starke Verflech- tung mit der Stadt Frankenthal (Pfalz) auf, in der auch das örtliche kulturelle Ange- bot genutzt wird. Die Fusionsoption lässt eine Eingemeindung der entstehenden Fusionsgemeinde in die Stadt Frankenthal (Pfalz) zu, die in einem weiteren Re- formschritt angedacht werden könnte.“ Das vollständige Gutachten der Universität Kaiserslautern finden Sie hier. Es steht außer Zweifel, dass größere Verwaltungseinheiten finanzielle Vorteile mit sich bringen. Diese werden sich jedoch erst mittel- und langfristig ergeben, wenn im Rahmen der natürlichen Fluktuation Personal abgebaut wird und die Rathäuser an einem Standort zusammengeführt werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen dann aber unter Umstän- den längere Wege in Kauf nehmen, um ihre Verwaltungsangelegenheiten erledigen zu können. Was in den weniger dicht besiedelten Flächengemeinden im Norden des Landes bereits seit langem Gewohnheit ist, wird man in unserem Ballungsraum als Einbuße an Bürgernähe empfinden.
Das Thema Kommunalreform geht jeden an. Bitte teilen Sie uns Ihre Meinung mit: Mit Fragen und Anregungen können Sie sich auch an die E-Mail-Adresse wenden oder den persönlichen Kontakt mit der Verwaltung oder den Mitgliedern des Ge- meinderates aufnehmen. Die Verwaltung hat Informationsunterlagen zur Kommunalreform zusammengestellt, die Sie hier herunterladen können. Wissenswertes zum Stand der Reform finden Sie auch auf dem Internetportal www.kommunalundverwaltungsreform.rlp.de des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur. | Kontakt Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten Allgemeine Verwaltung:
Bürgerbüro:
Sozialamt:
Ortsplan der Gemeinde SWR Nachrichten ![]() Routenberechnung Das Örtliche Wetter Einheitlicher Ansprechpartner ![]() |