- Führungszeugnis für private Zwecke
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Das Europäische Führungszeugnis kann nicht online beantragt werden.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen
Auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie online beantragen. Solche Auskünfte benötigen Gewerbetreibende und Unternehmen, die sich beispielsweise in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben.
Welche Auskunft kann ich online beantragen?
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
zur Vorlage bei einer Behörde
Was benötige ich für den Onlineantrag?
- Einen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion
- Ein am Computer angeschlossenes Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments
- Eine auf dem Computer installierte Ausweis-App2
- Eine Master- oder Visacard bzw. ein Konto bei einer Bank, die das Verfahren giropay unterstützt
- Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise
hochzuladen
Wie erhalte ich das Führungszeugnis bzw. die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister?
Aus Sicherheitsgründen können Sie das Führungszeugnis nicht selbst ausdrucken. Das Führungszeugnis für private Zwecke wird Ihnen mit der Post zugeschickt. Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird unmittelbar an die Behörde gesandt.
Dies gilt auch für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
www.bundesjustizamt.de
Informationen zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion:
www.personalausweisportal.de
Informationen zur Software für die Online-Ausweisfunktion:
www.ausweisapp.bund.de
Download der Infobroschüre im PDF-Format:
Infobroschüre