Benutzungsordnung

Benutzungshinweise und Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Bobenheim-Roxheim

Eine Bücherei für alle

will die Gemeindebücherei Bobenheim-Roxheim sein. Sie ist da für alle BürgerInnen, die Bücher und andere Medien zur Freizeitgestaltung, zur Information und zur Aus- und Weiterbildung suchen. Die Gemeindebücherei bietet ihren BenutzerInnen im Rahmen ihres Informationsangebotes einen öffentlichen Internetzugang.
Für die Benutzung der Gemeindebücherei zahlen alle LeserInnen ab 18 Jahren eine Jahresgebühr von 6,20 €. Die Benutzung der Bücherei für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist kostenlos.

Was Sie bei uns finden:

·         Romane

·         Sach- und Fachbücher

·         Sprachkurse

·         Kinder- und Jugendbücher

·         Nachschlagewerke

·         Zeitungen und Zeitschriften

·         CDs und Kassetten

·         Spiele

·         CD-ROMs

·         Hörbücher

·         DVDs


1. Verhalten in den Büchereiräumen

·         Taschen und Mappen sind in den Schließfächern im Eingangsbereich
           einzuschließen.

·         Rauchen sowie der Verzehr von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

·         Tiere dürfen nicht in die Bücherei mitgebracht werden.

·         Handys dürfen in der Bücherei nicht benutzt werden.

2. Ausleihe

Die Ausleihfristen betragen:

·         für Bücher und Spiele  -  4 Wochen

·         für Zeitschriften, CDs, CD-ROMs und Kassetten  -  2 Wochen

·         für DVDs  - 1 Woche (ohne Verlängerung)

Die jeweils neueste Ausgabe der Zeitschriften sowie Medien mit dem Vermerk

„Nicht entleihbar“ können nur in den Büchereiräumen benutzt werden. In

Ausnahmefällen ist eine Sonderregelung möglich.

3. Vorbestellung, Fernleihe

Alle ausleihbaren Medien können auf Wunsch vorbestellt werden. Auf Wunsch kann ein in der Gemeindebücherei nicht vorhandenes Medium über den Auswärtigen Leihverkehr bestellt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 2,50 €.

4. Verlängerung

Die Leihfrist kann auf Wunsch verlängert werden, jedoch nur, wenn das gewünschte Medium nicht bereits anderweitig vorbestellt ist.

5. Anmeldung, Benutzerausweis

Bei der Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Sie erhalten einen Benutzerausweis, der immer mitzubringen und nicht übertragbar ist. Ein Verlust sowie Namens- und Adressänderungen sind der Bücherei zu melden. Bei Verlust des Ausweises sind für Neuausstellung 2,60 € zu zahlen. Mit der Anmeldung erkennen die BenutzerInnen die Benutzungsordnung an.

6. Verspätete Rückgabe, Gebühren

·         Bei Überschreiten der Leihfrist fallen Mahngebühren an. Die Gebühr für die 1.
          Mahnung beträgt 1,60 €, für die 2. Mahnung 3,10 € und für die 3. Mahnung 4,60 €.

·         Ein Computerausdruck kostet 0,15 €.

·         Die Gebühr für eine DIN-A4 Fotokopie beträgt 0,15 €.

7. Haftung

Bei der Entleihung von Datenträgern sind diese selbst vom Benutzer auf Virenbefall zu überprüfen. Die Gemeindebücherei haftet nicht für Schäden, die durch nicht erkannte Viren an Dateien und Datenträgern der BenutzerInnen entstehen. Alle BenutzerInnen sind verantwortlich für die schonende Behandlung und fristgerechte Rückgabe der Medien. Entstandene Schäden oder Verluste müssen ersetzt werden. BenutzerInnen, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können zeitweise oder dauernd von der Benutzung ausgeschlossen werden.

8. Internetnutzung

·         Die Internet-Arbeitsplätze dürfen von Schülern und Schülerinnen, Jugendlichen
          und Erwachsenen genutzt werden. Voraussetzung ist ein gültiger Benutzerausweis
          der Gemeindebücherei. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche
          Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen.

·         Vor der Nutzung des Internet-Arbeitsplatzes müssen die Benutzer sich in eine an
          der Ausleihtheke ausliegende Anmeldeliste eintragen und ihren
          Benutzerausweishinterlegen.

·         Die Nutzungsdauer beträgt maximal 1 Stunde pro Tag. Sollte der Platz nicht weiter
          belegt sein, kann mit Zustimmung des Büchereipersonals die Surfdauer verlängert
          werden.

·         Für  Ausdrucke aus dem Internet erheben wir eine Gebühr von 0,15 € pro Seite.

·         Die Gemeindebücherei Bobenheim-Roxheim ist nicht verantwortlich für die
          Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten dritter, die über den
          bereitgestellten Zugang abgerufen werden. Um dem Jugendschutz Rechnung zu
          tragen, wird Filtersoftware eingesetzt.

·         Die Gemeindebücherei ist berechtigt, den Abruf jugendgefährdender Schriften
          oder rechtswidriger Dienste zu untersagen. Bestellungen, Buchungen oder die
          bewußte Manipulation von Hard- und Software ist untersagt. Kostenpflichtige 
          Angebote dürfen nicht aufgerufen werden. Bei Verstößen werden Kosten    geltend
          gemacht. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

·         Die Gemeindebücherei haftet nicht für Schäden, die durch nicht erkannte Viren an
          Dateien und Datenträgern des Benutzers entstehen.

·         Das Versenden von E-Mails ist nur über Drittanbieter gestattet.

·         Beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten, Bildern, Software etc. sind die
          gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten.

9. In Kraft treten

Diese Benutzungsordnung tritt ab 23.01.2007 in Kraft.
Mit gleichem Datum wird die bisher geltende Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.

Bobenheim-Roxheim, den 23.01.07

Gemeindeverwaltung

 (Gräf)
Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Bobenheim-Roxheim
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Tel.: 06239-939-0
Fax: 06239-939-258
info@bobenheim-roxheim.de
Liste der Mitarbeiter/innen

Öffnungszeiten

Achtung, am 22.05.2012 bleiben Rathaus, Gemeindebücherei und Gemeindekindergarten geschlossen!!!

Allgemeine Verwaltung:
 

montags bis freitags:
08.00 - 12.00 Uhr

zusätzlich
montags:


14.00 - 18.00 Uhr

mittwochs:14.00 - 16.00 Uhr

donnerstags:

14.00 - 17.00 Uhr


Bürgerbüro:
montags bis freitags:
08.00 - 12.00 Uhr

zusätzlich
montags:


13.00 - 18.30 Uhr

mittwochs:13.00 - 16.00 Uhr
donnerstags:13.00 - 18.30 Uhr

Sozialamt:

montags:08.30 - 11.30 Uhr
dienstags:08.30 - 11.30 Uhr
mittwochs:geschlossen
donnerstags:08.30 - 11.30 Uhr
freitags:08.30 - 11.30 Uhr

Ortsplan der Gemeinde
Kinderortsplan
Kreiskarte Rhein-Pfalz-Kreis
Einheitlicher Ansprechpartner
Metropolregion Rhein-Neckar