| BenutzungsordnungBenutzungshinweise und Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei
Bobenheim-RoxheimEine Bücherei für alle
will die Gemeindebücherei Bobenheim-Roxheim sein. Sie ist da
für alle BürgerInnen, die Bücher und andere Medien zur Freizeitgestaltung, zur
Information und zur Aus- und Weiterbildung suchen. Die Gemeindebücherei
bietet ihren BenutzerInnen im Rahmen ihres Informationsangebotes einen
öffentlichen Internetzugang. Für die Benutzung der Gemeindebücherei zahlen alle
LeserInnen ab 18 Jahren eine Jahresgebühr von 6,20 €. Die Benutzung der Bücherei für
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist kostenlos.
·
Romane
·
Sach- und Fachbücher
·
Sprachkurse
·
Kinder- und Jugendbücher
·
Nachschlagewerke
·
Zeitungen und Zeitschriften
·
CDs und Kassetten
·
Spiele
·
CD-ROMs
·
Hörbücher
·
DVDs
1. Verhalten in den Büchereiräumen
·
Taschen und Mappen sind in den Schließfächern im
Eingangsbereich einzuschließen.
·
Rauchen sowie der Verzehr von Speisen und
Getränken ist nicht gestattet.
·
Tiere dürfen nicht in die Bücherei mitgebracht
werden.
· Handys dürfen in der Bücherei nicht benutzt werden.
Die Ausleihfristen betragen:
|
|
·
für Bücher und Spiele - 4
Wochen
|
|
·
für Zeitschriften, CDs, CD-ROMs und
Kassetten - 2 Wochen
|
|
·
für DVDs
- 1 Woche (ohne Verlängerung)
|
|
Die jeweils neueste Ausgabe der Zeitschriften sowie Medien
mit dem Vermerk
|
|
„Nicht entleihbar“ können nur in den Büchereiräumen
benutzt werden. In
|
|
Ausnahmefällen ist eine Sonderregelung möglich.
|
3. Vorbestellung, Fernleihe
|
Alle ausleihbaren Medien können auf Wunsch vorbestellt
werden. Auf Wunsch kann ein in der Gemeindebücherei nicht vorhandenes Medium
über den Auswärtigen Leihverkehr bestellt werden. Die
Bearbeitungsgebühr beträgt 2,50 €.
|
Die Leihfrist kann auf Wunsch verlängert werden,
jedoch nur, wenn das gewünschte Medium nicht bereits anderweitig vorbestellt
ist. 5. Anmeldung, Benutzerausweis
|
Bei der Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis
vorzulegen. Sie erhalten einen Benutzerausweis, der immer mitzubringen und nicht
übertragbar ist. Ein Verlust sowie Namens- und Adressänderungen sind der Bücherei zu
melden. Bei Verlust des Ausweises sind für Neuausstellung 2,60 € zu zahlen.
Mit der Anmeldung erkennen die BenutzerInnen die Benutzungsordnung an.
|
6. Verspätete Rückgabe, Gebühren
|
·
Bei Überschreiten der Leihfrist fallen
Mahngebühren an. Die Gebühr für die 1. Mahnung
beträgt 1,60 €, für die 2. Mahnung 3,10 € und für die 3. Mahnung 4,60 €.
| |
·
Ein Computerausdruck kostet 0,15 €.
| |
·
Die Gebühr für eine DIN-A4 Fotokopie beträgt
0,15 €.
|
|
Bei der Entleihung von Datenträgern sind diese selbst vom
Benutzer auf Virenbefall zu überprüfen. Die Gemeindebücherei haftet nicht für
Schäden, die durch nicht erkannte Viren an Dateien und Datenträgern der
BenutzerInnen entstehen. Alle BenutzerInnen sind verantwortlich für die schonende
Behandlung und fristgerechte Rückgabe der Medien. Entstandene Schäden oder Verluste
müssen ersetzt werden. BenutzerInnen, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen,
können zeitweise oder dauernd von der Benutzung ausgeschlossen werden.
|
|
·
Die Internet-Arbeitsplätze dürfen von Schülern
und Schülerinnen, Jugendlichen und Erwachsenen genutzt werden.
Voraussetzung ist ein gültiger Benutzerausweis der
Gemeindebücherei. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine
schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen.
| |
·
Vor der Nutzung des Internet-Arbeitsplatzes
müssen die Benutzer sich in eine an der
Ausleihtheke ausliegende Anmeldeliste eintragen und ihren Benutzerausweishinterlegen.
| |
·
Die Nutzungsdauer beträgt maximal 1 Stunde pro
Tag. Sollte der Platz nicht weiter belegt sein, kann mit
Zustimmung des Büchereipersonals die Surfdauer verlängert werden.
| |
·
Für
Ausdrucke aus dem Internet erheben wir eine Gebühr von 0,15 € pro
Seite.
| |
·
Die
Gemeindebücherei Bobenheim-Roxheim ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und
die Qualität von Angeboten dritter, die über den bereitgestellten Zugang
abgerufen werden. Um dem Jugendschutz Rechnung
zu tragen, wird Filtersoftware eingesetzt.
| |
·
Die Gemeindebücherei ist berechtigt, den Abruf
jugendgefährdender Schriften oder
rechtswidriger Dienste zu untersagen. Bestellungen, Buchungen oder die bewußte
Manipulation von Hard- und Software ist untersagt. Kostenpflichtige Angebote dürfen nicht aufgerufen werden. Bei Verstößen werden Kosten geltend
gemacht. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
| |
·
Die Gemeindebücherei haftet nicht für Schäden,
die durch nicht erkannte Viren an Dateien
und Datenträgern des Benutzers entstehen.
| |
·
Das Versenden von E-Mails ist nur über
Drittanbieter gestattet.
| |
·
Beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten,
Bildern, Software etc. sind die gesetzlichen
Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten.
|
Diese Benutzungsordnung tritt ab 23.01.2007 in
Kraft. Mit gleichem Datum wird die bisher geltende
Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.
Bobenheim-Roxheim,
den 23.01.07
Gemeindeverwaltung
(Gräf) Bürgermeister
| Achtung, am 22.05.2012 bleiben Rathaus, Gemeindebücherei und Gemeindekindergarten geschlossen!!! Allgemeine Verwaltung: Bürgerbüro: Sozialamt:| montags: | 08.30 - 11.30 Uhr | | dienstags: | 08.30 - 11.30 Uhr | | mittwochs: | geschlossen | | donnerstags: | 08.30 - 11.30 Uhr | | freitags: | 08.30 - 11.30 Uhr |
|