Bauliche Rahmenbedingungen

Bauliche Rahmenbedingungen für das Baugebiet "Roxheim Sand"
 

    Grundflächenzahl

     

    Die Grundflächenzahl beträgt 0,4. Demnach können bei einem 400 m2 großen Bauplatz 160 m2 überbaut werden. Die zulässige Grundfläche darf durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen um 25 v. H. überschritten werden.

    Geschossflächenzahl und Zahl der Vollgeschosse

     

    Die Geschossflächenzahl beträgt 0,8. Die Zahl der Vollgeschosse ist auf 2 begrenzt.

    Trauf- und Firsthöhe

     

    Die maximale Firsthöhe beträgt 9,80 m. Für die Traufhöhe gelten als Höchstgrenze 4,80 m.

    Zulässige Wohnungen

     

    Je Wohngebäude sind maximal 2 Wohnungen zulässig.

    Dachform und Dachneigung

     

    Es sind Dächer mit einer Neigung von 35 Grad bis 45 Grad zugelassen. Doppelhäuser sind mit einer Dachneigung von 40 Grad auszuführen. Bei zeitgleichem Bau zusammengefasster Doppelhäuser kann unter Beibehaltung der Einheitlichkeit um 10 Grad nach unten und 5 Grad nach oben abgewichen werden (30 Grad bis 45 Grad). Für Garagen und Nebenanlagen sind auch abweichende Dachneigungen zulässig. Flachdächer und flach geneigte Dächer bis zu einer Dachneigung von 25 Grad sind mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen (Garagendächer).

    Dachaufbauten und Dacheinschnitte

     

    Dachgauben und Dacheinschnitte dürfen in der Längsausdehnung maximal 50 v. H. der Länge der jeweiligen Fassadenfront aufweisen.

    Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen

     

    Je Wohneinheit sind 1,5 Stellplätze auf dem Baugrundstück zu errichten. Garagen, Stellplätze und Carports sind jeweils bis zur Tiefe der auf dem Baugrundstück ausgewiesenen überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.

    Grundwasser und Bodenverhältnisse

     

    Die Grundwassersituation und die Bodenverhältnisse innerhalb des Baugebietes sind für die Ausgestaltung des Bauvorhabens durch die Bauherren bzw. deren Architekten ausreichend zu würdigen.

    Kontakt

    Gemeindeverwaltung
    Bobenheim-Roxheim
    Rathausplatz 1
    67240 Bobenheim-Roxheim
    Tel.: 06239-939-0
    Fax: 06239-939-258
    info@bobenheim-roxheim.de
    Liste der Mitarbeiter/innen

    Öffnungszeiten

    Achtung, am 22.05.2012 bleiben Rathaus, Gemeindebücherei und Gemeindekindergarten geschlossen!!!

    Allgemeine Verwaltung:
     

    montags bis freitags:
    08.00 - 12.00 Uhr

    zusätzlich
    montags:


    14.00 - 18.00 Uhr

    mittwochs:14.00 - 16.00 Uhr

    donnerstags:

    14.00 - 17.00 Uhr


    Bürgerbüro:
    montags bis freitags:
    08.00 - 12.00 Uhr

    zusätzlich
    montags:


    13.00 - 18.30 Uhr

    mittwochs:13.00 - 16.00 Uhr
    donnerstags:13.00 - 18.30 Uhr

    Sozialamt:

    montags:08.30 - 11.30 Uhr
    dienstags:08.30 - 11.30 Uhr
    mittwochs:geschlossen
    donnerstags:08.30 - 11.30 Uhr
    freitags:08.30 - 11.30 Uhr

    Ortsplan der Gemeinde
    Kinderortsplan
    Kreiskarte Rhein-Pfalz-Kreis
    Einheitlicher Ansprechpartner
    Metropolregion Rhein-Neckar