| Bauliche RahmenbedingungenBauliche Rahmenbedingungen für das Baugebiet "Roxheim Süd" | ● | Grundfläche und Grundflächenzahl | | | Im WA 1, WA 2, WA 3 und WA 5 beträgt die maximal zulässige Grundfläche je Baugrundstück 130 m2, sofern sich nicht aus der in der Planzeichnung festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) ein geringeres Maß ergibt. Bei der Berechnung der zulässigen Grundfläche sind zugeordnete Flächen für Gemeinschaftsanlagen mit zu berücksichtigen. | | ● | Trauf- und Firsthöhe | | | Es werden folgende maximale Trauf- und Firsthöhen festgesetzt: | | | | Traufhöhe | Firsthöhe | | | WA 1, WA 2, WA 3, WA 5 | 4,50 m | 9,00 m | | | WA 4 | 6,50 m | 11,00 m | | | GGA | 3,00 m | entspr. BPlan | | ● | Flächen für Stellplätze und Garagen | | | Im WA 1 und WA 5 sind Stellplätze und Garagen außerhalb der Flächen für Gemeinschaftsanlagen nur zulässig zur Deckung eines Stellplatzbedarfes, der nicht in den Flächen für Gemeinschaftsanlagen gedeckt werden kann.
Im WA 1, WA 2, WA 3 und WA 5sind Garagen und Stellplätze sowie nach LBauO genehmigungspflichtige Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO nur zwischen Straßenbegrenzungslinie und Hinterkante des Baufensters, innerhalb der Fläche für Gemeinschaftsanlagen sowie innerhalb der seitlichen Abstandsflächen zulässig. | | ● | Höchstzulässige Zahl der Wohnungen | | | Im WA 1, WA 2, WA 3 und WA 5 sind je Wohngebäude maximal zwei Wohnungen zulässig. | | ● | Dachform und Dachneigung | | | Es sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 30 bis 45 Grad zulässig.
Innerhalb der Flächen für Gemeinschaftsanlagen sind auch Pultdächer mit mindestens 15 Grad Dachneigung zulässig. | | ● | Dachaufbauten und Dacheinschnitte | | | Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur zulässig, wenn sie in ihrer Summe die Hälfte der jeweiligen Gebäudelänge nicht überschreiten. | | ● | Wasserversickerung | | | Die auf den Dachflächen und Erschließungsflächen (auch private wie z. B. Zufahrten, Stellplätze, Höfe) anfallenden Niederschlagswässer sollen auf den Grundstücksflächen versickert bzw. als Brauchwasser genutzt werden. Auf die wasserrechtlichen Bestimmungen wird verwiesen: Eine breitflächige Versickerung ist genehmigungsfrei, eine punktuelle Versickerung bedarf einer Genehmigung. | | ● | Grundwasser | | | Bei der Bebauung ist auf eine mögliche Beeinträchtigung durch Grundwasser zu achten. Kellerausbildungen sind fachgerecht gegen drückendes Wasser auszuführen. | | Achtung, am 22.05.2012 bleiben Rathaus, Gemeindebücherei und Gemeindekindergarten geschlossen!!! Allgemeine Verwaltung: Bürgerbüro: Sozialamt:| montags: | 08.30 - 11.30 Uhr | | dienstags: | 08.30 - 11.30 Uhr | | mittwochs: | geschlossen | | donnerstags: | 08.30 - 11.30 Uhr | | freitags: | 08.30 - 11.30 Uhr |
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