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Zuständige Mitarbeiter
Herr Krauß
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Bäume und Sträucher, Abstände und Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, dass aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird.
Das nachbarrechtliche Miteinander ist im Nachbarrechtsgesetz geregelt. Häufig handelt es sich um privatrechtliche Angelegenheiten.
Wenden Sie sich bitte nur in reinen bauaufsichtsrechtlichen Angelegenheiten an die Verwaltung.
Rechtsgrundlage
Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz