Virtuelles Rathaus

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/ Abfall und Umweltschutz / Tier-, Pflanzen- und Naturschutz / Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien vereinbaren

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Rheinland-Pfalz setzt sich bei der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und seinen Verordnungen dafür ein, dass die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass weiterhin ein dynamischer Ausbau der Erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz erfolgen kann und eine breite Akteursvielfalt gewahrt bleibt.

Die Landesregierung sieht Potenziale insbesondere bei der verbrauchsnahen Eigenstromerzeugung durch beispielsweise Photovoltaikanlagen oder der regelbaren Nutzung der Biomasse, um die fluktuierende Einspeisung anderer Energieträger auszugleichen. Auch vor dem Hintergrund der angestrebten Kopplung mit den Sektoren Wärme und Mobilität und für die Umsetzung der angestrebten Klimaschutz- und Energiewendeziele ist der Ausbau der Erneuerbaren stärker voranzutreiben.

Rechtsgrundlage

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